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Autor Thema: Auslandsheirat und Insolvenz  (Gelesen 1826 mal)

mcm

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Auslandsheirat und Insolvenz
« am: 09. Juni 2007, 14:15:21 »

Neue Frage: Ich habe vor 1 1/2 Jahren geheiratet, aber nicht in Deutschland und als ich dann gemerkt habe das ich Insolvenz beantragen muss, haben wir unsere Ehe absichtlich (sicher ist sicher) nicht in Deutschland umschreiben/anerkennen lassen. Ich bin also in Deutschland, nach Deutschem und Europäischen Recht nicht verheiratet. Das Habe ich auch dem Treuhänder gesagt. Denn ich wohne sozusagen Mietfrei im Haus meines "Mannes". Da kann doch nix passieren? Ich bin nicht als Mitbesitzerin auf das Grundstück oder Haus eingetragen.
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paps

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Re: Auslandsheirat und Insolvenz
« Antwort #1 am: 09. Juni 2007, 22:18:11 »

aus meiner Sicht nein:
Ihr Mann wird auf Grund des Staus der Lebensgemeinschaft nur nicht als unterhaltsberechtigt anerkannt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

mcm

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Re: Auslandsheirat und Insolvenz
« Antwort #2 am: 11. Juni 2007, 13:28:11 »

Das ist beruhigend zu wissen, danke!
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