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Autor Thema: Jahresabrechnung Wasser  (Gelesen 1978 mal)

Pleitegeierin

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Jahresabrechnung Wasser
« am: 19. Dezember 2011, 18:33:31 »

Hallo zusammen,

heute eine Frage :?

am 11.10 wurde meine PI eröffnet. Letzte Woche habe ich eine Rückzahlung
über Wassergeld in Hohe von 134,71€ erhalten.Meine EU-Rente beträgt 896€.
Keine anderen Einkommen.

Eine Vertretung meines Treuhänders hat mir eben irgendetwas von 3 Monaten,
also 11.1. erzählt.Also das bis zu dem Datum Geld aus Nach- oder Rückzahlungen in die Masse gehen würden.

Kann doch nicht sein oder ? Die hat doch sicher nicht gesehen, dass ich
nur 896€ Rente erhalte.Oder wie geht das ?

Sorry, bin etwas durcheinander.Denn 6 Wochen nach Eröffnung meiner PI
ist mein jetziges Haus für unbewohnbar erklärt worden und ich muss auch
noch innerhalb weniger Wochen ne neue Bude im E Geschoss finden,da ich
einen alten, grossen Hund habe.Alles nicht einfach.Aber mal sehen,vielleicht habe ich über meine Eltern eine Chance einen Mietvertrag
und dann über einen Untermietervertrag mit meinen Eltern.
Ist verdammt schwer ne Hütte zu finden.Also die Annington macht das gaaar nicht und die Gladbau wohl erst,wenn man schon wenige Jahre in der WVP ist :heulen:

Wer weiss denn, ob ich meinem Treuhänder nun die Rückerstattung Wassergeld zahlen muss,oder nicht ? Hat das im Eröffnungszeitraum denn nicht auch etwas mit den Pfändugsfreigrenzen zu tun ???

Vielen lieben Dank und

Gruss
Pleitegeierin
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: Jahresabrechnung Wasser
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2011, 23:32:54 »

So ganz grundsätzlich:

Eine 3-Monatsfrist gibt n a c h Eröffnung des Insolvenzverfahrens es auf den ersten Blick nicht. Diese Erstattung ist keine Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen,  die im Rahmen der Pfändungstabelle unpfändbare wäre, gleich wie hoch die Rente ist. Entsprechend also massezugehörig und vom TH einzuziehen. Dies ändert sich erst in der sog. Wohlverhaltensphase, nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Folglich wäre die Erstattung an den TH in Verlauf des eigentlichen Insolvenzverfahrenes abzuführen.

Woher nun die Aussage kommt, innerhalb einer „3-Monats-Frist“ kann m.E. nur darin bestehen, dass die Vertretung des THs davon ausgeht. dass das Mietverhältnis gem. 109 InsO „aus dem Insolvenzverfahren“ nach der gesetzlichen Kündigungsfrist herausgelöst wird und somit  - was diskutabel wäre – nicht mehr Teil des Insolvenzverfahrens ist.

Ich denke jedoch, dass solche Erstattungen im eigentlichen Insolvenzverfahren als pfändbares Vermögen abzuführen sind.
Gespeichert
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