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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Jeder macht was er will !!  (Gelesen 2166 mal)

pleite03

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Jeder macht was er will !!
« am: 26. Januar 2012, 12:57:30 »

Hallo,
ich bin verzweifelt und brauche eure Hilfe.
Verbraucherinso im 10/2010, Schlusstermin 10/2011 (noch kein Beschluss).
Verkehrunfall 09/2010 Materiellen wert und Schmerzensgeldvorschuss wollte der Treuhänder nicht haben.
Ich arbeite und im Jahr werden bei mir ca. 4000€ gepfändet. Die Verletztenrente will er auch nicht haben.
So jetzt: Ein Darlehen wird weiterhin einbehalten, monatlicher Pfändbetrag ist willkürlich, aufgrund der Verletzungen wurde jetzt ein höheres Schmerzensgeld nsch bezahlt, das will er haben, plötzlich ist Schmerzensgeld pfändbar. Bin um jeden Rat dankbar
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doktor mabuse

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Re: Jeder macht was er will !!
« Antwort #1 am: 26. Januar 2012, 16:19:20 »

Hallo,

...Ein Darlehen wird weiterhin einbehalten?
Was für ein Dahrlehen? Haben sie in der Inso einen neuen Kredit aufgenommen?

...monatlicher Pfändbetrag ist willkürlich...?
Da gibt es keine Willkür, richtet sich in der Regel nach der Pfändungstabelle, der Arbeitgeber ist für die korrekte Abrechnung zuständig, wobei man ruhig mal selbst den Betrag kontrollieren sollte...
Es kann aber schonmal passieren, daß falsch berechnet wird, weil Viele nicht genau wissen, welche Summe zur korrekten Berechnung veranschlagt wird...

zum Thema Schmerzensgeld:
Schmerzensgeld ist pfändbar (Zöller, ZPO-Kommentar, 26. Auflage 2007, § 829 Rz. 33).
Dagegen sind nach § 850 b I Nr. 1 ZPO Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind, nur bedingt pfändbar. Dabei muss es sich aber insbesondere um eine laufende Rentenzahlung handeln, da auch Kapitalabfindungen, die anstelle von Renten gezahlt werden, voll pfändbar sind.
Da Sie sich anhand Ihrer Schilderungen noch nicht in der Wohlverhaltensperiode befinden, fällt die Zahlung wohl in die Insolvenzmasse.

Vielleicht erhalten wir noch ein paar Informationen zu der Sache,

Gruß,
Doktor Mabuse

 
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pleite03

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Re: Jeder macht was er will !!
« Antwort #2 am: 26. Januar 2012, 16:51:00 »

Hallo Doktor Mabuse,

Danke für die schnelle Antwort.

...Ein Darlehen wird weiterhin einbehalten?
Was für ein Dahrlehen? Haben sie in der Inso einen neuen Kredit aufgenommen?
Nein, ein Altkredit wird weiterhin einbehalten.
...monatlicher Pfändbetrag ist willkürlich...?
Mein Lohn setzt sich aus verschiedenen Zulagen und Prämien zusammen, hier wird einfach vom Gesamtbetrag ausgegangen.
zum Thema Schmerzensgeld:
Den Vorschuss (5000)wollte er nicht haben, die Schlusszahlung (15000) für bleibende Schäden und Umschulungsmassnahme e.t.c die will er jetzt haben. Ist das ein Ermessungsspielraum vom TH oder wie ist das zu Verstehen ?
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Der_Alte

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Re: Jeder macht was er will !!
« Antwort #3 am: 26. Januar 2012, 17:28:17 »

Das mit dem Darlehen / Altkredit verstehe ich immer noch nicht. Was bedeutet in diesem Fall mit "einbehalten"?

Welche Zulagen und Prämien bekommen Sie zusätzlich zum Gehalt? Es sind nur die in § 850 a ZPO genannten Gehaltszusätze unpfändbar, alles andere, insbesondere Leistungsprämien sind in voller Höhe pfändbar.

Wegen des Schmerzengeldes, der dazu dient, Ihnen z.B. durch eine Umschulungsmaßnahme in einem anderen Beruf eine neue Erwerbsmöglichkeit zu geben, könnten Sie einen Antrag an das Gericht stellen, dass Ihnen ein entsprechender Betrag belassen wird.
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pleite03

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Re: Jeder macht was er will !!
« Antwort #4 am: 26. Januar 2012, 18:14:53 »

Hallo,

genau diese Zusätze die in § 850 a ZPO erwähnt sind, (Aufwandentschädigung) werden gepfändet.
Der "altkredit" ist vom Arbeitgeber und dieser behält vom Lohn seit Insoeröffnung weiterhin die Raten einfach ein.

Zum Schmerzensgeld, ging ich davon aus, dass er weitere Zahlungen auch nicht haben will. Hab ich jetzt ein Problem ?  :heulen:
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Der_Alte

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Re: Jeder macht was er will !!
« Antwort #5 am: 26. Januar 2012, 18:22:15 »

Haben Sie seinerzeit dem Arbeitgeber das Gehalt zur Sicherung des Kredits abgetreten? Dann darf er als Abtretungsgläubiger auch im Insolvenzverfahren diese Abtretung weiterhin einbehalten. Allerdings hat er den einbehaltenen Betrag auf den pfändbaren Betrag anzurechnen. Er darf also nicht den gesamten pfändbaren Betrag an den Treuhänder auskehren und zusätzlich noch die Rate einziehen.
Wenn der Arbeitgeber falsch berechnet müssen Sie ihn auffordern, die Berechnung umzustellen und Ihnen die zuviel abgeführten Gehaltsanteile zu erstatten. Notfalls müssen Sie das vor dem Arbeitsgericht einklagen.
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pleite03

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Re: Jeder macht was er will !!
« Antwort #6 am: 28. Januar 2012, 01:28:37 »

Hallo,

kann ich mit dem S.geld meine Gläubiger mit einmal Zahlungen zum Vergleich bewegen um diese Sache schnell zu beenden ? Ist sowas möglich ?
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