"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Kann der IV / TH ein Versagungsantrag stellen?  (Gelesen 1911 mal)

KSC

  • Gast
Kann der IV / TH ein Versagungsantrag stellen?
« am: 10. März 2010, 00:52:41 »

Würde mich mal interessieren, ob nur die Gläubiger, oder auch der Insolvenzverwalter / Treuhänder einen Versagungsantrag stellen können?  :gruebel:

Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Kann der IV / TH ein Versagungsantrag stellen?
« Antwort #1 am: 10. März 2010, 09:47:43 »

Gläubiger können das...und der Th kann dem Gericht eine Empfehlung dazu schreiben und anregen die RSB zu versagen......z.B. bei Verletzung von Obliegenheits- bzw. Mitwirkungspflichten, aber direkt kann er das nicht.
« Letzte Änderung: 10. März 2010, 17:48:57 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz