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Autor Thema: Kann der IV / TH ein Versagungsantrag stellen?  (Gelesen 1915 mal)

KSC

  • Gast
Kann der IV / TH ein Versagungsantrag stellen?
« am: 10. März 2010, 00:52:41 »

Würde mich mal interessieren, ob nur die Gläubiger, oder auch der Insolvenzverwalter / Treuhänder einen Versagungsantrag stellen können?  :gruebel:

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rookie

  • Gast
Re: Kann der IV / TH ein Versagungsantrag stellen?
« Antwort #1 am: 10. März 2010, 09:47:43 »

Gläubiger können das...und der Th kann dem Gericht eine Empfehlung dazu schreiben und anregen die RSB zu versagen......z.B. bei Verletzung von Obliegenheits- bzw. Mitwirkungspflichten, aber direkt kann er das nicht.
« Letzte Änderung: 10. März 2010, 17:48:57 von rookie »
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