Hallo,
ich bräuchte dringend Eure Hilfe bzw. Euren Rat.
Mein Inso-Verfahren wurde am 03.03.2009 eröffnet. Der Prozess um das gemeinsame Haus wurde verloren.
Ich habe Ende letzten Jahres (einen unbenutzten Hauswasserfilter) aus dem Haus ausgebaut, den ich bezahlt habe und desssen Rechnung auch auf meinen Namen lautet.
Anfang Februar, also vor dem Insolvenzverfahren habe ich diesen bei Ebay versteigert, da es sich hierbei ja um mein Eigentum handelte.
Nun schwärzt mich meine Ex-Frau beim Insolvenzgericht an (sie hat die Auktion weitergeleitet an das zuständige Insolvenzgericht) und möchte den hälftigen Erlös, + 446 Euro für Ihren Anwalt.
Einen Anspruch hat sie auf den Erlös nicht, da es sich um mein Eigentum handelte.
Jetzt schrieb das Insolvenzgericht:
Sehr geehrter Herr....,
Die Insolvenztabelle mit den Anmeldeunterlagen wurde hier zur Beteiligteneinsicht niedergelegt.
Es liegen Anmeldungen von Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung vor. Soweit ersichtlich ist, ist dies der Gläubiger Tab. Nr. ....
Nach § 302 Nr. 1 InsO sind Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
Nach § 174 Abs. 2 InsO haben die Gläubiger bei der Forderungsanmeldung die Tatsachen anzugeben, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass die Forderung eine unerlaubte Handlung des Schuldners zu Grunde liegt.
Auf die Rechtsfolgen des § 302 InsO und die Möglichkeit der Forderungsanmeldung im Prüfungstermin zu widersprechen, wird hiermit nochmals ausdrücklich hingewiesen.
Es steht in Ihrer Verantwortung, Einsicht in die Insolvenztabelle mit den Anmeldeunterlagen zu nehmen und ggf. zum Prüfungstermin zu erscheinen.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Anmeldefrist um keine Ausschlussfrist handelt. Daher können nach Fristablauf noch weitere Anmeldungen eingehen.
MfG
Könnt ihr mir hier helfen, was ich am besten machen kann?
Danke und viele Grüsse
T.