"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Kautionsrückzahlung wärend Insolvenzverfahrens  (Gelesen 2524 mal)

Dino

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Kautionsrückzahlung wärend Insolvenzverfahrens
« am: 06. Dezember 2008, 18:25:00 »

Hi,

hab mal ne Frage und hoffe auf Antwort.
Ich mach das Regelinso und bekomme von meinem altern Vermieter nun aber Anfang nächsten Jahres noch meine Kaution von der Wohnung wieder. Diese Kaution ist aber nur durch die ArGe geliehen gewesen. Fließt diese jetzt trotzdem in die Inso mit ein und ich muß es dann der ArGe trotzdem zurückzahlen?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Kautionsrückzahlung wärend Insolvenzverfahrens
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2008, 19:24:34 »

Vom Grunde her wäre es Insolvenzmasse.
Sie sollten jetzt schon die Arge darüber informieren, damit die ihre Ansprüche geltend machen können.

Sie müssen auf jeden Fall nicht zurückzahlen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Kautionsrückzahlung wärend Insolvenzverfahrens
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2008, 00:24:56 »

Ich mach das Regelinso

- tja, wie immer die Frage, seit wann machen Sie denn schon die "InsO". Läuft die das Insolvenzverfahren noch oder ist es schon aufgehoben (Schlussterim / Ankündigung der RSB)?
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz