Hallo liebe Forum-Mitlieder,
ich hoffe Ihr könnt mir etwas auf die Sprünge helfen:
Ich war im März 2012 das erste Mal bei der Schuldnerberatung, da ich über Monate versuchte meine Schulden selbst zu begleichen, aber der Berg durch anfallende Mahnkosten anderer Gläubiger, doch immer wieder mehr wurde.
Dort hatte die Dame sich alle (vorhandenen) Unterlagen von mir geben lassen und selbst noch Gläubiger angeschrieben.
Nun hat sie den Antrag für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschickt, Tage darauf bekam ich einen Brief von einer RÄ aus Berlin, das Sie von zuständigen Amtsgericht als Gutachterin eingesetzt wurde (mittlerweile haben wir einen Termin für den 8.8. vereinbart).
Also werde ich erstmal "ganz gemütlich" diesen Termin auf mich zukommen lassen und dann hoffe ich das dass Verfahren eröffnet werden kann, DENN:
Seit Anfang Juni habe ich eine Pfändung auf meinem Konto.
Umwandlung in ein P-Konto wurde sofort veranlasst (bezog bis diesen Monat ALG II; Elterngeld + Kindergeld), jedoch habe ich gleichzeitig ein Azubi Konto eröffnet was ich eigtl. ab August in Benutzung haben wollte (dies liegt einfach so lange brach).
Nun meine 1. Frage: Sobald ich ein Schreiben habe, das die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestätigt, kann ich dann zur Bank gehen und die Pfändung runternehmen lassen? (bzw. in meinem Fall eher das Konto schließen lassen)
und 2.: Ich stell mich wohl ein wenig dusselig an was das lesen der Pfändungsgrenztabelle betrifft :/ Ich werde am August folgende Leistungen beziehen: ~ 600 € BaföG; 368 € Kindergeld (für mich + meine Tochter); 219€ Wohngeld = 1187 € im Monat
Nun hab ich da ein bisschen bammel das davon 1. was einbehalten wird wegen der Kontopfändung und 2. Gilt diese Pfändungsgrenze auch fir die Insolvenz oder wird dort mit anderen Zahlen gerechnet?
Ich danke Euch für die antworten und muss nebenbei bemerken das ich von der ganzen Insolvenz iwie keine Ahnung habe -.-