Hallo,
im Rahmen meines Insolvenzverfahrens wird wohl nun doch auch mein KFZ mittels einer Austauschpfändung in die Masse einfließen. Wie wird der Wert des KFZ ermittelt. Unser 7 jahre altes KFZ hat nen unreparierten Unfallschaden vorn und hinten. Zudem ist es mit 170000km nicht Scheckheftgepflegt und es stehen größere Reparaturen an. Außerdem hat es keinen Rußpartikelfilter. Habe ich Anspruch auf einen Gutachter zur genauen Wertermittlung, da ich den Wert wesentlich geringer als der IV sehe.
Der IV hat mir angeboten einen bestimmten Betrag zu zahlen, um das Auto rauszulösen. Ich kann das Geld aber nicht aufbringen und meine Eltern sind Renter und können da nichts mit beisteuern. Heißt das Auto geht so oder so in die Masse. Ich brauche aber ein KFZ um in die Arbeit zu kommen, das hat mir der IV auch zugestanden. Heißt ich muss mich jetzt um ein zuverlässiges KFZ kümmern: ist nicht gerade einfach, da durch die Umweltprämie der KFZ Markt in dem Preissegment abgegrast ist. Wie lange hätte ich Zeit ein anderes Auto zu besorgen? Bzw bekomme ich den Betrag, der mir zugestanden wird sofort ausbezahlt, oder erst dann wenn das andere Auto verwertet ist?
Das Auto was er mir laut Berechnung vom Wert zustehen würde, gibt es aber nicht mehr auf dem Markt. Kann ich verlangen, dass mir dann der IV das Auto besorgen soll?
Bin ich verpflichtet mir bei der Auszahlung von dem Betrag ein anderes Auto zu kaufen, oder kann ich das Geld erstmal zurück legen. Hätte zur Not die Möglichkeit auf das KFZ von der Lebensgefährtin zurückzugreifen. Dies aber nur Übergangsweise, da sie durch unser Kind mobil sein muss (Arzt, etc.)
Wie ist eure Erfahrung hier?
Gruß