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Autor Thema: KFZ-Steuern  (Gelesen 2286 mal)

Tanja

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KFZ-Steuern
« am: 12. Februar 2007, 16:11:41 »

Hallo!
Sorry wenn ich einen neuen Trad aufmache.Aber leider hat mirkeiner auf meine Fragemehr geantwortet.
Denke mal es wurde nich mehr gelesen! :-P

Mir wurde ja geraten,die Steuern nur noch 1/4 jährlich zu überweisen!
Nun habe ich ja schon fürs erste 1/4 Jahr bezahlt.
Nun ist es so,das ich eben gesehen habe,das sie mir den Rest von 161€ abbuchen wollten.Ging aber nicht,weil kein Geld drauf!

Ich denke mal,das es nun Zwangsabgemeldet wird,oder?
Eigendlich geht das ja auch nicht.mit dem 1/ jährlich zahlen,oder?

Soll ich einen Brieg hinschreiben,das ich Inso beantragt habe?
Oder wie soll ich mich weiter verhalten?

VLG
Tanja[addsig]
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paps

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KFZ-Steuern
« Antwort #1 am: 12. Februar 2007, 20:27:02 »

leider war ich auch mal kurzfristig nicht verfügbar.

Ich kann Ihnen leider auch nichts anderes raten als bisher.

Wann ist denn das nächste Quartal fällig?

Eine Stillegung wegen fehlender Vorauszahlung?
Das müßten Sie dann schon mit ihrem Schuldnerberater klären, wie es vor ort bei Ihnen ist.

Sie können aber unabhängig davon dem FA ihre Zahlungsunfähigkeit mitteilen und darauf verweisen, dass sie maonatlich oder 1/4- jährlich zahlen werden.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Tanja

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KFZ-Steuern
« Antwort #2 am: 12. Februar 2007, 20:54:12 »

Ist ja kein Problem.... :-D

Also angemeldet ist das Auto seit 30.11.06!
Das würde dann bedeuten,das das nächste Quartal dann Ende Februar/Anfang März ist!?
Ist das so richtig?
Wenn man als Zahltermin den Quartalsanfang nimmt!

Ich dachte bisher immer,das wenn man nicht zahlt,wird das Auto zwangsabgemeldet?

Ich werde morgen jedenfalls gleich einen Brief hinschicken!
Kann ich da auch die Inso erwähnen als Grund?Auch das der IV die zuviel bezahlten Steuern dann bekommt und ich ja dann doppelt zahlen müßte?

Meine SB habe ich da ja schon nach gefragt.Aber sie wußte es ja nicht,und wollte sich erkundigen.
Werde sie morgen nochmal anrufen und nachhacken!

VLG
Tanja[addsig]
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cismo1

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KFZ-Steuern
« Antwort #3 am: 12. Februar 2007, 22:08:57 »

Hallo Tanja.mir ist das ebenflls passiert,habe dann mal beim finanzamt vorbeigeschaut und mit den Herren ein gespräch geführt und den schaverhalt erklärt,die whren sehr hilfsbereit.ein Brief ist meines erchtens zu unpersönlich in so einer angelegenheit.1/4 jährlich ist bei mir nicht gegangen,aber dafür auf 2 mal,obwohl mein IV mir dann gleich geschrieben ht und mir eigentlich nur angedroht ht,das ich meine restschuldbefreiung ufs spiel setze.Mfg:cismo1[addsig]
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Tanja

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KFZ-Steuern
« Antwort #4 am: 12. Februar 2007, 22:27:29 »

Hallo!
Das Problem ist,das ich nicht so die Möglichkeit habe,da mal so kurz hinzufahren.
Ist ca. 25km entfernt..und mein Auto hat mein Ex noch.
Und mit 2 kleinen Kindern da hin ist auch blöd!
Und ich muß gestehen,das aich auch ein bekennender Feigling bin bei sowas! :-(

Wieso hat der denn gedroht?
Ich dachte immer,ein Auto darf man ja haben!Da gehört ja auch die Steuer dazu!

Ich könnte spätestens mitte März das Geld überweisen.Da ich es dann zusammengespart hätte,aber hier rät man mir ab.
Da ich es dann umsonst bezahlen würde!!!

VLG
Tanja[addsig]
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Tanja

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KFZ-Steuern
« Antwort #5 am: 13. Februar 2007, 21:35:28 »

So,hab nun mit dem FA telefoniert!
Ich kann es nicht Quartalsweise zahlen!
Muß es Ende Februar ganz bezahlen,weil es sonst in die Vollstreckungsabteilung geht!

Man hat mir dann noch erzählt,das wenn der IV das Auto wieder freigibt,es halt so ist,wie als wenn man es neu gekauft hätte.
Daher auch die doppelte Steuerzahlung.

Naja,komme da dann wohl leider nicht drum rum!

VLG
Tanja[addsig]
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