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Autor Thema: KFZ versichern  (Gelesen 1820 mal)

Pauli

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KFZ versichern
« am: 31. August 2010, 16:01:41 »

Hallo!
Mein IN-Verfahren ist am 30.07.2010 eröffnet worden.
Ich arbeite mit meinem Mann zusammen für dieselbe Firma.
Unser Arbeitgeber möchte uns, einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, da auch Kundenbesuche
gemacht werden müssen.
Der Wagen wäre/bleibt auf unseren Arbeitgeber zugelassen, allerdings möchte er, dass wir den Wagen selber versichern
(wg. seiner Prozente).
Da unser letztes Auto bis zum Schluss auf mich versichert war, habe ich geringere Prozente, als mein Mann.

1. Darf ich eine KFZ-Versicherung abschließen, obwohl dies ein Firmenwagen ist
2. wenn ja, muß ich das dem Insoverwalter mitteilen
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malud

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Re: KFZ versichern
« Antwort #1 am: 31. August 2010, 17:23:44 »

Sie sind ein freier Mensch und können ohne weiteres Verträge schließen. Ob Sie jedoch generell eine Versicherung auf Ihren Namen abschließen sollten, obwohl das Fahrzeug nicht in Ihrem Eigentum steht, ist eine andere Frage und hat nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun. In Ihrem eigenen Interesse hoffe ich jedoch, dass nicht Sie, sondern Ihr Arbeitgeber die Versicherungsprämien zahlt.
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Feuerwald

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Re: KFZ versichern
« Antwort #2 am: 31. August 2010, 19:03:30 »

Sie sind im Verfahren. Und wie ist das mit Ihrem Mann?

Das Prob des Firmenwagens kann mitunter der sich daraus ableitende Naturallohn sein (1%-Regelung). Das wäre mitunter sehr schlecht, da bei Ihnen dann vom Reallohn weit mehr gepfändet werden kann.



 
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Pauli

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Re: KFZ versichern
« Antwort #3 am: 31. August 2010, 19:06:38 »

Bei mir kann nichts gepfändet werden- 4 Kinder
Wir schaffen es gerade so!
Mein Mann ist nicht im Verfahren-hat allerdings einen EV abgegeben
und ein paar ganz fiese Gläubiger dabei.
Im Moment versuchen wir einfach nur durch Einsatz bei der Firma
mal wieder mehr Geld zu verdienen!
LG
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doktor mabuse

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Re: KFZ versichern
« Antwort #4 am: 01. September 2010, 08:17:08 »

Hallo,

Sie sollten zuerst mit dem AG klären, wie der Überlassungsvertrag für das Fahrzeug aussieht und ob es auf 1% Regelung basiert.
Wenn das der Fall ist, sind damit alle Betriebskosten des Autos pauschal abgegolten, nur ev. Privatfahrten müssen möglicherweise übernommen werden, aber dies regelt der Überlassungsvertrag.
Selbst wenn Ihnen aber vom dadurch höheren Nettolohn wegen der Kinder nichts weiter gepfändet werden kann, ist jedoch der Betrag des Autos (1%) vom Reallohn abzuziehen, sofern es Ihnen ihr AG nicht erlässt.
Eine Dienstwagenüberlassung ohne Regelung könnte für beide Seiten ev. zu Problemen führen (Finanzamt, geldwerter Vorteil etc.)
Möglich wäre aber noch eine Fahrtenbuchregelung in kombonation mit einem Überlassungsvertrag der aussagt, daß das Fahrzeug ausschließlich für den Dienstgebrauch genutz wird.
Dann kommt auch der AG für die Betriebskosten auf.

Gruß,
Doktor Mabuse

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