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Autor Thema: KFZ Versicherungsnehmer trotz Inso?  (Gelesen 2023 mal)

bayernmaus

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KFZ Versicherungsnehmer trotz Inso?
« am: 19. Dezember 2010, 11:56:47 »

Hallo ihr lieben,

seit Feb 2010 wurde mein InsoVerfahren eröffnet. Das heist, dass ich noch nicht in der Wohlverhaltensphase bin.

Nun zu meiner Frage:
z.Z. Fahre ich ein Auto (Toyota Aygo - 5 Jahre alt - Wert ca. 5000,- €) dass meine Mutter gekauft,  zugelassen, so wie auch meine Mutter Versicherungsnehmer ist.

Aktuell ist momentan folgendes im Gespräch. Meine Mutter bleibt Halter und ich möchte gerne Versicherungsnehmer werden.

Geht das denn während des Verfahrens?

Die Schenkung ist ja auch erst in der Wohlverhaltensphase möglich, weil es bis dahin ja noch in die Masse fließen würde.

Ich benötige zwar beruflich ein Auto (Außendienst), jedoch ist es im Wert ja doch zu hoch.

Ich habe während des Surfens hier im Forum auch öfter gelesen, dass in der Wohlverhaltensphase wieder vermögen aufgebaut werden kann - d.h. ich kann dann auch ein Sparbuch eröffnen, eine Lebensversicherung abschließen, usw. usw. und dort wirklich Geld ansparen? Wenn ich mir dann von meinem ersparten, eine hochwertige anschaffung mache, kann mir das dann auch nciht genommen werden???

:) Ich würde mich sehr freuen, wenn das echt so ist.
:D Ich habe gelernt und möchte einfach auch Geld auf der Seite haben, um nicht wieder einmal in Zahlungsschierigkeiten zu kommen.
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Fallera

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Re: KFZ Versicherungsnehmer trotz Inso?
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2010, 12:07:19 »

Im laufenden Verfahren würde ich das mit dem KFZ so lassen! Es ist schwierig, gerade beim KFZ Halter, Versicherungsnehmer und Eigentümer zu unterscheiden. Vor Gericht gilt hier meist der Anscheinsbeweis, sprich es wird angenommen, dass der Versicherungsnehmer auch der Halter ist! Von daher würde ich bis zur Verfahrensaufhebung warten.

In der WVP erhalten sie die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen zurück! SIe müssen sich dann nur an die Obliegenheiten nach §295 InsO halten. dürfen wieder Vermögen aufbauen, Sparbuch eröffnen etc.
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bayernmaus

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Re: KFZ Versicherungsnehmer trotz Inso?
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2010, 12:13:49 »

SIe müssen sich dann nur an die Obliegenheiten nach §295 InsO halten. 

Und was genau bedeutet das?

lieben dank für die Antwort
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Fallera

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Re: KFZ Versicherungsnehmer trotz Inso?
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2010, 12:15:06 »

§ 295
Obliegenheiten des Schuldners
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

1.   eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.   Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.   jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.   Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

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bayernmaus

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Re: KFZ Versicherungsnehmer trotz Inso?
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2010, 12:19:33 »

Das tue ich ja :)

vielen Dank für die Info.

Ich werde bei dem Auto erst mal alles so lassen wie es ist. In der WVP kann es mir ja meine Mutter schenken. :)

Dann kann ich endlich zum Sparen anfangen :)

Vielen lieben Dank für die Infos und die schnelle Antwort. :)
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