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Autor Thema: Kilometergeld  (Gelesen 2508 mal)

kiko76

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Kilometergeld
« am: 01. November 2007, 19:15:07 »

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema Kilometergeld. Und zwar bin ich nächste Woche auf Dienstreise,die ich mit meinem privaten Pkw fahre. Noch habe ich ja einen Pkw,wurde noch nicht eingezogen vom Th. Nun verhält es sich so das ich  pro Kilometer 0,30 cent bekomme vom Arbeitgeber,es sind rund 1200 kilometer die ich fahre das macht ja 360 Euro. Da ich noch eine 2 Person mitnehmen werde , bekomme ich das doppelte an Kilometergeld also 720 Euro. Es wird mir dann bei der nächsten Gehaltzahlung mit ausgezahlt und errhöht so mein Gehalt. Ist das Kilometergeld mit pfändbar????Ich hätte dann ein Netto von rund 1900 Euro.  Bin im eröffneten Verfahren seit September 07.

Vielen Dank für die Antworten
   kiko76
Gespeichert
 

paps

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Re: Kilometergeld
« Antwort #1 am: 01. November 2007, 22:02:21 »

Ihre Aufwandsentschädigung sollte unpfänbar sein.

Zu der unüblichen doppelten Leistung, wage ich keine Aussage.

Im übrigen wird dies meist unversteuert ausgezahlt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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