Hallo! Erstmal will ich los werden das ich das Forum super finde und mir hier immer sehr geholfen wurde. Vielen Dank dafür.
So zu meinen Fragen.
1. Frage: Kinderfreibeträge
Mein Mann und ich haben 1 gemeinsames Kind und ich habe noch meinen Sohn mit in die Beziehung gebracht. Mein Mann hat ihn nicht adoptiert. Nun hat er auf der Steuerkarte 1,5 Kinder und entsprechend tauchen auf der Gehaltsabrechnung auch für 1,5 Kinder die Freibeträge auf. Sein Treuhänder hat nun neulich angerufen und angemerkt das die pfändbaren Beträge (laut Tabelle) von seinem Gehalt bisher nicht abgeführt wurden von der Firma, und er meinte weiter das mein Sohn, weil nicht adoptiert, gar nicht als unterhaltspflichtige Person auftauchen dürfte. Mit meinem Sohn als weitere Person wäre es korrekt das nichts pfändbar ist von seinem Gehalt, ohne ihn müsste ein kleiner Teil gepfändet werden und direkt von der Firma an den Treuhänder abgeführt werden.
Ist es richtig das mein Sohn nicht auftauchen darf? In dem Fall hätte ja schon das Einwohnermeldeamt einen Fehler gemacht indem es 1,5 Kinder auf seine Lohnsteuerkarte gesetzt hat. Oder sind das 2 verschiedene paar Schuhe?
2. Frage: Urlaubsgeld
Mein Mann bekommt diesen Monat Urlaubsgeld ausgezahlt. Dürfen wir davon wie beim Weihnachtsgeld nur 500€ behalten oder mehr? Ich habe über die Suche schon ein paar Beiträge gefunden aber ich komme mit den Beschreibungen in den Pragraphen nicht klar. :rougi:
Basisgehalt sind 1955€ Brutto
Abzüge nach Steuerklasse 3 (falls wichtig)
Kinder 1,5
Urlaubsgeld sind 1452,29€ Brutto
Auszahlungsbetrag steht mit 2444,59€ Netto
LG und vielen Dank schonmal
Nadine