Hallo zusammen,
da man hier immer einen guten Rat bekommt wende ich mich mal wieder mit einer Frage an Euch.
Kurze Zusammenfassung:
Ich lebe unverheiratet mit meinem Freund in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen. Unser gemeinsamer Sohn wurde im November 2009 geboren. Mein Freund ist vollzeitbeschäftigt (aber seit letztem Jahr in Insolvenz) und ich bin in Elternzeit, allerdings hat er die 2 Partnermonate in Anspruch genommen. Obwohl wir den Arbeitgeber meines Freundes zeitnah über die Geburt informiert haben, wurde es von denen versäumt unser Kind als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen. Ich selbst wurde nicht berücksichtigt, obwohl mir ebenfalls Unterhalt aufgrund der Geburt zusteht (bestätigt durch einen Anwalt). Der Arbeitgeber sagt aber, dass sie es schriftlich brauchen... Sogesehen müsste ich meinen Freund ja verklagen um an einen Titel zu gelangen, also völliger Schmarrn! Aber ich weiß nicht, wie ich denen das klar machen soll... Da wir ja nicht verheiratet sind, musste jeder von uns ein "halbes Kind" auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Aber das eigentliche Problem ist die Unterhaltspflicht für unseren Sohn. Der Arbeitgeber sagt, dass es seit ca. 1 1/2 eine Regelung gibt, nach der der Kindesunterhalt auch nur zur Hälfte (wegen 0,5 auf der Steuerkarte) berücksichtigt werden muss. Ist das so korrekt? Leider konnte ich im Internet dazu nichts finden, aber vielleicht weiß jemand von Euch mehr.
Eine letzte Frage noch... Den Beginn der Wohlverhaltensphase bekommt man per Beschluss des Gerichts mitgeteilt oder? Ich wundere mich nur, da das Insolvenzverfahren vor genau einem Jahr eröffnet wurde und sich seither nichts getan hat... so dass ich davon ausgehe, dass sich mein Freund noch immer nicht in der Wohlverhaltensphase befindet oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe!