Hallo,
also, mit den Definitionen hatte ich schon immer Schwierigkeiten :whistle: (WVP?) Das Verfahren wurde im September letzten Jahres eröffnet. Gepfändet hatte noch niemand etwas. Aber das Konto wurde in dem Moment eröffnet, in dem ich die Zahlungen an die Gläubiger eingestellt habe.
Das Komische ist irgendwie, dass der TH selbst immer behauptet, er habe bei der Bank nie irgendwas veranlasst und nie sozusagen die Hand aufgehalten. Die Bank selbst hält sich an diese Pfänungsgrenzen und gibt den Betrag dann einfach nicht frei. Im Moment wollen die z.B. einen neuen Nachweis über den erhöhten Satz vom Anwalt haben, und ich bin gestern fast wahnsinnig geworden, weil der Anwalt meinte, er dürfe das nicht mehr ausstellen. Der TH meinte, er habe der Bank bereits einmal die Freigabe erteilt, und der Rest sei ihm egal. Und die Bank hat sofort die Auszahlung gestoppt, obwohl noch 500,- auf dem Konto sind, weil der Bescheid noch nicht vorlag. Und der TH und der Anwalt verstehen wohl nicht, warum die Bank da so ein Theater macht, wenn der TH selbst doch gar nicht gesagt hat, dass er das überschüssige Geld haben will. Ist mir alles nicht so klar, aber jedenfalls schiebt jeder dem anderen den schwarzen Peter zu.
Der Vater zahlt z.B. monatl. zusätlich zum Kindesunterhalt 200,- Sonderbedarf für die musikal. Ausbildung der Kinder. Das ist dann der Anspruch des Kindes an den Vater, der ja auch von den Anwälten seinerzeit so ausgehandelt und dann vom Notar bestätigt wurde. Mein Verstand sagt mir, dass die 200,- ja auch theoretisch bar ausgezahlt werden können oder auf ein Sparbuch der Kinder usw. Das ist doch nicht MEIN Geld, und ich bekomme es quasi gar nicht zu sehen, weil ich es sofort an die Musikschule weiterlete. Wo wäre nun also das Problem, wenn der Vater das Musikschul-Geld auf das Konto meines Sohnes zahlt? Und wo wäre da der Unterschied, ob der Vater selbst das Geld direkt von seinem Konto auf das Konto der Musikschule überweist? Was ich damit sagen will: Ich will eigentlich nur, dass die Kinder das vom Vater bekommen, was ihnen zusteht. Ich selbst hab davon nichts.
Und, um das zu verdeutlichen: Wenn der Vater morgen Vorstandsvorsitzender irgendeiner großen Bank wird und dann dazu verdonnert wird, den Kindern monatlich 5000,- zu zahlen - dann kann es doch nicht sein, dass die Bank sagt, sie will das Geld einbehalten und es dem TH geben. Dann haben die Kinder ja gar nichts davon, dass der Vater so viel Geld hat und - noch schlimmer - was hat der KV mit meiner Insolvenz zu tun?
Ich will ja nicht betrügen, aber warum ist es technisch nicht möglich, dass ich für mich ein P-Konto habe, auf dem dann die 1028,- festgestetzt sind? Und das Kindergeld und der Kindesunterhalt ginge dann auf ein Kinder-Konto?
Weshalb das als P-Konto geführt wird?
Muss man das nicht machen? Wie sollte denn sonst der TH an das Geld kommen, wenn ich morgen im Lotto gewinne?