Huhu Ihr Lieben,
bei meinem Mann und mir gehts nun endlich mal wieder voran. Gestern waren wir, mit den teils von uns vorausgefüllten Insolvenzanträgen, bei der Schuldnerberaterin.
Was mich betrifft haben sich nun einige Fragen ergeben. Beim Versuch des außergerichtlichen Vergleiches haben laut Ihrer Aussage wohl soviele Gläubiger zugestimmt, dass man auf ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren hoffen kann. Damit hatte ich mich noch gar nicht beschäftigt, da ich es für ausgeschlossen hielt.
Einer der Gläubiger, wies allerdings unsere Beraterin darauf hin, dass sie bei der angebotenen Summe einen Fehler gemacht hat. Dieser Gläubiger X pfändet bereits seit letztem Jahr mein Gehalt und ist bis zum August diesen Jahres damit auch raus. Die Beraterin hat gar nicht verstanden was der Gläubiger von Ihr wollte, ich habs nach kurzem Nachdenken verstanden und daraus ergibt sich nun eine kniffelige Situation.
Die Pfändung wurde nämlich so beantragt, dass mein Mann auf Grund seines eigenen Einkommens als unterhaltspflichtige Person herausgenommen wird und somit sind bei mir gut 300 Euro pfändbar.
Diese Summe hat sie nun auch für den Vergleich genommen und hat damit auf 7 Jahre gerechnet. Eine Bank mit der ältesten Abtretungserklärung würde 2 Jahre lang bevorzugt, dann kommen die Anderen.
Bei einer Insolvenz würde es wohl auch darauf hinaus laufen, dass der TH meinen Mann heraus nehmen lassen würde, aber dazu würde es bei dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren ja nicht kommen. Und dieser Plan ist ja flexibel, jetzt geht man von diesen gut 300 Euro aus, wäre aber später mal weniger pfändbar oder mehr würde ja angepasst werden (würde ich zB Mutter werden)
Und ich wäre selber für die korrekte Abführung zuständig. Also da ich verheiratet bin, sind bei mir, ohne entsprechenden Antrag, ja nur 57,05 Euro pfändbar und nicht, wie derzeit, weil der Antrag ja erfolgte, 339,40 Euro.
Worauf ich also konkret hinaus will, gehen derzeit alle von einer falschen Summe aus und der gerichtliche S. kommt so zu Stande und der Plan sagt ja dann flexibel das pfändbare Einkommen abführen, müsste ich doch dann nur 57,05 abführen, wenn dieser Fehler nicht noch jemandem auffällt, oder?
Wie wird das Gericht das Schuldenbereinigungsverfahren angehen, "schreiben die eher beim außergerichtlichen Versuch ab" und übernehmen dann vielleicht den Fehler? Ich glaub ja eher nicht, oder gucken die einfach auf mein Netto, sehen das ich verheiratet bin und bieten eh nur die geringe Summe an? Oder entscheiden sie "von Amts wegen" da im Antrag ja das Einkommen meines Mannes angegeben ist und nehmen ihn als unterhaltspflichtige Person dauerhaft für diese 72 Monate heraus?
Zusätzlich hat ein Gläubiger derzeit für seine zwei verschiedenen Forderungen zugestimmt, hat aber nicht verstanden, dass er bei diesem Plan erst nach 2 Jahren dran wäre. Das heißt er hat geschrieben, ja stimmt zu 1. Rate dann am 01.07.2010 (was ja eh schon mal quatsch ist). Fällt ihm auch dies beim erneuten Anschreiben durch das Gericht auf, kann es wohl passieren das er seine Zustimmung zurück zieht, dann kann diese doppelte Mehrheit fallen, das muss ich eh in Ruhe abwarten.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Viele Grüße Planlos