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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kontoauflösung neues Konto  (Gelesen 3755 mal)

schnattie32

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Kontoauflösung neues Konto
« am: 20. Februar 2016, 18:45:32 »

Hallo.
ich bin gerade im insolvenzverfahren.
Bin zwar einige themen mit meinen schuldnerberater damals durchgegangen habe dennoch einige offene Fragen. Ich hoffe ihr könnt sie mir gezielt beantworten.
Gestern habe ich einen Brief von meiner Bank bekommen mit einer Kontosperrung. Bin dann zur Zweigstelle hin jnd mein Bankberater meinte im Gespräch das seine Chefin das Girokonto aufgelöst hat nachdem sie Pist vom Insolvenzverwalter bekommen hat. DasGuthaben was noch auf dem Konto war hat sie dem IV überwiesen. Ich dachte ich werd nicht mehr richtig. Es konnte somit kein Strom bezahlt werden und ich hab kein Geld mehr zum Leben für mich und meine 3Kinder. Frage....bekommt man das geld vom Insolvenzverwalter zurück??
war noch am gleichen Tag bei einer anderen bank der sparkasse nämlich und hab mir ein konto machen lassen und gleichzeitig ein P Konto. Da hätte ich mal fragen dazu. Mein Insolvenzverwalter meinte meine pfändungsfreigrenze liegt bei 1922€. Bekomme alg2,uvg, ug, kg und landeserziehungsgeld komme dann aber auf 2200€ zusammen. Was passiert mit den 280€ differenz? Sind die pfändbar oder gehen die gleich monatlich an den Insolvenzverwalter?
Darf man monatlich nie über die freigrenze kommen?
wie macht ihr das so?


für antworten wäre ich sehr dankbar.
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waldi

Re: Kontoauflösung neues Konto
« Antwort #1 am: 21. Februar 2016, 09:56:06 »

Ich denke, hier wäre dringend ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter angeraten.
Gleich morgen früh.
Auch wegen des eigenständig neu angelegten Kontos.
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HausH

Re: Kontoauflösung neues Konto
« Antwort #2 am: 21. Februar 2016, 10:52:24 »

 :hi:,

seh ich auch so, du musst mit deinem Verwalter reden.

Bei mir war das anders, als ich in die Insolvenz ging schrieb mein Treuhänder meinen Arbeitgeber an und der überweist seit dem monatlich die pfändbaren Beträge. Trotz dem habe auch ich ein P-Konto, einfach zur Sicherheit. Ich gehe davon aus das du für drei Personen unterhaltspflichtig bist? das würde dann passen mit den 1922 €. Kindergeld ist meines Wissens nach nicht pfändbar, ist zumindest bei mir so.

Ich bin jeden Monat über der Freigrenze, aber ich glaube mein Fall ist anders gestrickt wie deiner. Ich bin schon seit Jahren in der Wohlverhaltensphase. In all der Zeit ist auch keiner an mein Konto ran gegangen. Ansonsten ist es sicher zu raten das Konto vor dem ersten immer auf Null zu bringen, soweit das halt möglich ist.

gruß HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

schnattie32

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Re: Kontoauflösung neues Konto
« Antwort #3 am: 21. Februar 2016, 10:58:24 »

Mit dem Insolvenzverwalter hatte ich am freitag kurz telefoniert und meinte wenn die bank nicht umwandelt solle ich mir schnellstens ein p konto bei einer anderen bank machen.

werde morgen früh gleich hin
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Insoman

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Re: Kontoauflösung neues Konto
« Antwort #4 am: 21. Februar 2016, 22:54:44 »

Unabhängig von einer Erhöhungsbescheinigung nach §850k Abs.5 ZPO (lesen!), die sodann gebraucht wird, ist das KG jedenfalls (von der Bank) herauszurechnen, weil für sich genommen unpfändbar nach § 850k Abs.2 Nr.3 ZPO.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle

Re: Kontoauflösung neues Konto
« Antwort #5 am: 23. Februar 2016, 17:28:27 »

Das setzt aber mE ein P-Konto voraus.
Unter dem Strich hat die Beratungsstelle oder wer auch immer den Schuldner schön ins offene Messer laufen lassen. Jetzt heißt es schnell beim IV um Auszahlung betteln, ggf. unter Hinweis, dass das Bankguthaben oder zumindest Teile davon aus unpfändbaren Zahlungen stammt. Hilft das nicht, könnte man das Insolvenzgericht einschalten.
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Sannypless

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Antw:Kontoauflösung neues Konto
« Antwort #6 am: 12. Januar 2017, 06:48:51 »

Andere Frage warum p Konto während einer laufenden Insolvenz ???
Es gibt nichts problematisches als ein p Konto während der Insolvenz.
Dieses Dilemma haben wir auch schon erleben müssen.
Haben beim Treuhänder eine Bescheinigung ausstellen lassen für ein ganz normales Konto auf Guthaben weiß mit EC Karte
Damit zurBank und in der Rechtsabteilung der Bank die Insolvenz mitgeteilt dass niemand auf dem Konto pfänden darf Ausser der treuhânder ( bei Beginn der Insolvenz hat man ja alle Stellen zur Entbindung der Schweigepflicht unterschrieben.) Und fertig war das....Wir haben göttliche Ruhe und keinen Ärger mit dem p Konto...Unsere alte Hausbank hat uns trotz Pfändungsfreier Anzahlung 650 Euro einbehalten und wir haben auch mit Hilfe des Amtsgerichtes das Geld nicht mehr bekommen

Ein p Konto macht Sinn vor der Insolvenz aber nicht während der laufenden Insolvenz.
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eidechse

Antw:Kontoauflösung neues Konto
« Antwort #7 am: 12. Januar 2017, 16:33:12 »

Zitat von: Sannypless
Andere Frage warum p Konto während einer laufenden Insolvenz ???

Weil ein P-Konto die einzige Möglichkeit ist, Bankguthaben vor Pfändungen zu schützen.

Zitat von: Sannypless
Haben beim Treuhänder eine Bescheinigung ausstellen lassen für ein ganz normales Konto auf Guthaben weiß mit EC Karte

Da haben Sie einen netten Treuhänder erwischt, dem seine evtl. persönliche Haftung scheinbar egal ist.

Der Schuldner hat keinen Anspruch darauf, dass der IV die Eröffnung eines normalen Girokontos genehmigt und das dann auch noch aus dem Insolvenzbeschlag frei gibt. Pfändungsschutz kann nunmal seit einiger Zeit nur noch über das P-Konto erzielt werden. Gibt es kein P-Konto, dann ist das Kontoguthaben vollständig pfändbar und zählt damit auch voll zur Insolvenzmasse. Der IV würde also potentielle Insolvenzmasse aus den Händen geben, wenn er ein normales Girokonto frei gibt. Das ist pflichtwidrig und führt zur persönlichen Haftung.

Das Gros der IV gibt daher keinerlei Konten mehr frei. Der Schuldner ist daher gezwungen ein P-Konto einzurichten.
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