Ich bin selbstständig und unsere Firma musste vor 2 Monaten Insolvenz anmelden. Das verfahren läuft noch. Es wird aber wohl mit großer wahrscheinlichkeit auch auf die Insolvenz von mir Privat hinauslaufen. Bürge für alles Privat und die Schulden sind einfach zu hoch.(2.500.000 €)
- solange Sie noch selbständig sind, wäre auch bei Ihnen ein Regelinsolvenzverfahren denkbar
Ich bin verheiratet und mein Mann und ich haben jeder ein eigenes Konto und ein gemeinsames Haushaltskonto.
- das gemeinsame Konto würde ich evtl. auflösen bzw. aus dem Vertrag austreten.
Es es sinnvoll mein Konto in ein P-Konto umzuwandeln
- das kann nicht schaden.
oder kann ich einfach auch meine Konten auflösen und alles über mein Mann laufen lassen? Also auch meine Einkünfte auf sein Konto überweisen lassen?
- das empfehle ich allg. nicht zu tun.
Und wann kommt eingentlich eine Kontopfändung?
- erst müssen Gläubiger einen vollstreckbaren Titel haben, davor geht nichts
Vor dem Insolvenzantrag oder danach?
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung für Insolvenzgläubiger untersagt.
Wer darf von meinem Konto pfänden?
- ohne P-Konto alles, es sei denn, es wird dann umgehend in ein P-Konto umgewandelt oder ein Freigabeantrag nach § 850l ZPO beim Amtsgericht oder der behördlichen Vollstreckungsstelle gestellt.
Können die oder andere Gläuber einfach mein Konto sperren oder pfänden?
- siehe oben. Erst bedarf es eines vollstreckbaren Titels (Vollstreckungsbescheid, Urteil oder ggf. not. Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel).
In keinem Fall sollten die Konten jedoch bei den Banken geführt werden, wo gebürgt wurde.