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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??  (Gelesen 15324 mal)

NRWEssen1990

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Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« am: 14. März 2013, 12:11:51 »

Guten Tag,

Ich habe ein Großes Problem.
Ich war grade beim Friseur und wollte dort mit EC Karte Zahlen.
Auf einmal wurde die Karte abgelehnt.... Ich also schnell zum Geldautomaten und auch da Karte abgelehnt.
Ich habe mir dann denn Weg zur Sparkasse gemacht, und da wurde mir gesagt das eine Kontopfändung vorliegt.
Ich war erst mal ganz Verblüfft weil mit die Nett Frau auch sagte das ein Insolvenzantrag vorliegt.
Dies konnte Sie in ihren Daten sehen.

So nun möchte die Sparkasse einen Freistellungsantrag bzw Bescheinigung haben !!
Meine Frage ist:
Woher bekomme ich diesen ?? Amtsgericht ?? Schuldnerberatung ( die mit mir die Insolvenzpapiere durchgegangen sind ?.)

Und wieso darf ein Gläubiger Pfänden wenn Ich den Antrag auf Insolvenz schon beim Gericht vor 2 Wochen eingereicht habe ?
Ich dachte ab dem Moment darf nicht mehr Gepfändet werden ?

Im Brief denn ich vom Amtsgericht bekommen habe steht auch:

Über das Vermögen des xxxxxx xxxxxxxxxxxxxx geboren 1990 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 05.03.2013, um 13:21 das Insolvenzverfahren eröffnet.






Ich hoffe jemand hat Rat


LG
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #1 am: 14. März 2013, 12:14:22 »

Sofort an den Insolvenzverwalter wenden, damit dieser per Fax die Freigabe zur Sparkasse schickt.

Hat man Sie auf diese Situation bei der 'Schulung' vor Insolvenzantrag nicht hingewiesen?
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #2 am: 14. März 2013, 12:17:27 »

Woow das ging ja Schneller als die Polizei erlaubt :)

Wer ist den der Insolvenzverwalter ?
Denn im Brief steht einmal ein Richter, Ein Bearbeiter und ein Justizbeschäftiger.
Oder ist der Insolvenzverwalter einer von der Schuldnerberatung ?

Und Frage Nummer 2:
Kann man da auch Anrufen oder wäre es besser Persönlich dahin zu gehen ?

Zitat
Hat man Sie auf diese Situation bei der 'Schulung' vor Insolvenzantrag nicht hingewiesen?


Ich habe bei der Schuldnerberatung damals gesagt ich habe kein Pfändungsschutzkonto.
Die sagten mir das es Egal sein weil wenn der Antrag durch ist kann mir eh keiner mehr was. << Genau so war der Wortlaut



LG

:)
« Letzte Änderung: 14. März 2013, 12:19:20 von NRWEssen1990 »
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #3 am: 14. März 2013, 12:20:11 »

Zitat
Oder ist der Insolvenzverwalter einer von der Schuldnerberatung ?
Nein.
Er müsste im Beschluss vom Gericht drinne stehen.

Zitat
Die sagten mir das es Egal sein weil wenn der Antrag durch ist kann mir eh keiner mehr was.
Pauschal würde ich mal sagen:
Sie sind schlecht geschult worden, oder zumindest nicht ausreichend genug.
« Letzte Änderung: 14. März 2013, 12:23:42 von waldi »
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #4 am: 14. März 2013, 12:31:29 »



Ich finde da keinen Insolvenzverwalter :/


Zitat
Pauschal würde ich mal sagen:
Sie sind schlecht geschult worden, oder zumindest nicht ausreichend genug.

Ich dachte eigentlich das die ziemlich Gut sind !! .
Weil es die Schuldnerberatung NRW ist
« Letzte Änderung: 14. März 2013, 12:45:17 von NRWEssen1990 »
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #5 am: 14. März 2013, 12:40:01 »

da steht doch ganz klar zu lesen:

Zum Treuhänder (§ 313 InsO) wird ernannt Dr. so und so ...
Das ist der Treuhänder.

Mit dem sollten Sie Kontakt aufnehmen bzw. dieser wird sich bei Ihnen melden.

Nun sollten Sie die Links zu den beschlüssen schnell wieder löschen!
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

koelner84

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #6 am: 14. März 2013, 12:41:14 »

Sie haben ein Verpbraucherinsolvenzverfahren, da gibt es keinen Verwalter.
Nur einen Treuhänder.

Ihr Treuhänder ist:

Rechtsanwalt, Dr. H.-R. B.

zu finden auf der zweiten hochgeladenen Seite.

Ergoogeln Sie Ihn rufen ihn, so wioe ich damals, sofort an.
Das macht einen positiven Eindruck und Sie bekommen recht schnell einen Termin, soweit es der Terminplan zulässt.
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #7 am: 14. März 2013, 12:42:31 »

Man sagt auch 'Treuhänder' zum Insolvenzverwalter.
Bei Dir ist es Dr. B.

PS. Über Deine 'Schulungsmaßnahmen' sollten wir uns aber wirklich mal (getrennt) unterhalten.
Deine Kenntnise sind ja katastrophal!
« Letzte Änderung: 14. März 2013, 12:50:51 von waldi »
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #8 am: 14. März 2013, 12:44:42 »

man sollte bitte immer anonym in Foren posten, deshalb bitte die Namen des TH löschen, sonst mache ich das gleich ..
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #9 am: 14. März 2013, 12:53:22 »

Tut mir Leid,

Mir wurde bei der Schuldnerberatung eigentlich kaum was gesagt.
Ich habe auch grade mal 3 Termine da bekommen , und da wurden mir auch keine Infos gegeben wie es nun weiter geht.
Zum ende hin habe ich einen Brief bekommen mit dem Antrag für das Insolvenzverfahren welche ich zum Gericht schicken muss .


Zitat
Ergoogeln Sie Ihn rufen ihn, so wioe ich damals, sofort an.
Das macht einen positiven Eindruck und Sie bekommen recht schnell einen Termin, soweit es der Terminplan zulässt.

Bekommt man wirklich einen Termin wenn es um eine Kontopfändung und um Freibeträge geht ?
Ich dachte immer es geht um jede Sekunde wenn man eine Kontopfändung hat ?
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koelner84

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #10 am: 14. März 2013, 13:00:33 »

Ich dachte eigentlich das die ziemlich Gut sind !! .
Weil es die Schuldnerberatung NRW ist

Das kommt auch immer etwas auf den Berater an.
Ich z.b. konnte mit meinem Wissen aus der Schuldnerhilfe Köln meinen Bekannten noch vieles erklären was sein Anwalt versäumt oder versämmelt hat.

Der größte Brüller war:  :lollol:
Bekannter: "Wie lange dauert es von Antragstellung bis Eröffnung?"
Anwalt   : "Wenn Sie den Antrag persöhnlich abgeben wird das Verfahren sofort eröffnet und Sie bekommen einen     
                Treuhänder am gleichen Tag zur Seite gestellt, da es sich um ein laufendes Gewerbe handelt."

Ich fragte meinen Bkannten ob der das tatsächlich glauben würde.
Er sagte mir JA. Ich versuchte ihm zu erklören das selbst Karstadt einige Wochen warten mussten und der Laden ist größer als sein 14 Tische Restaurant.

Nachdem er merkte das sich einige Dinge die ich Ihm korrigiert erklärte so auch waren hatten wir ein längeres Gespräch.

Lange Rede kurzer Sinn:
Nur weil die Institution/der Berufsstamm ein Renomee besitzt muss das nicht für den einzelnen Berater/Vertreter gelten.

Aber hier im Forum bist du in guter Gesellschaft, hier wird dir super geholfen!
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koelner84

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #11 am: 14. März 2013, 13:07:12 »

Bekommt man wirklich einen Termin wenn es um eine Kontopfändung und um Freibeträge geht ?
Ich dachte immer es geht um jede Sekunde wenn man eine Kontopfändung hat ?

Meine TH gab mir einen Termin für zwei Wochen Später.
Von sich aus, sagte Sie, hätte Sie sich erst nach erhalt der Unterlagen vom Gericht bei mir gemeldet und der Termin hätte sich noch gut 2-4 wochen ziehen können.

Und bei sowas reagieren die sehr schnell. Nicht wegen der Sperre, aber wegen der ungerechtfertigten Pfändung.

Meine ist so cool, die hat mir mir zusammen zwei Mahnbescheide, zweier Glaubiger weidersprochen und dennen schriftlich auf die Finger geklopft, das die mich doch endlich in ruhe lassen sollen.
Und dem FA hat Sie auch noch nen netten Brief geschickt, weil es nicht einsehen wolte das der Betrieb abgemeldet ist!!(zu der Zeit schon seid über einem halben Jahr!!)

Die hat da wirklich so schnell, wie es Ihr möglich war reagiert.
Und die Kontopfändung ist nun jetzt so oder so unwirksam!

Der Pfändungsschutz, von Gläubigern, greift ab der Minute der Verfahrens eröffnung, nicht der Antragsabgabe!
Was aber der TH machen kann ist:
Zahlungen/Pfändungen bis zu (glaube)6 Monate vor Eröffnung zurück zu holen und der Masse zu zufügen.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #12 am: 14. März 2013, 13:12:08 »

Zitat
Das kommt auch immer etwas auf den Berater an.
Ich z.b. konnte mit meinem Wissen aus der Schuldnerhilfe Köln meinen Bekannten noch vieles erklären was sein Anwalt versäumt oder versämmelt hat.

Der größte Brüller war:  
Bekannter: "Wie lange dauert es von Antragstellung bis Eröffnung?"
Anwalt   : "Wenn Sie den Antrag persöhnlich abgeben wird das Verfahren sofort eröffnet und Sie bekommen einen    
                Treuhänder am gleichen Tag zur Seite gestellt, da es sich um ein laufendes Gewerbe handelt."

Ich fragte meinen Bkannten ob der das tatsächlich glauben würde.
Er sagte mir JA. Ich versuchte ihm zu erklören das selbst Karstadt einige Wochen warten mussten und der Laden ist größer als sein 14 Tische Restaurant.

Nachdem er merkte das sich einige Dinge die ich Ihm korrigiert erklärte so auch waren hatten wir ein längeres Gespräch.

Lange Rede kurzer Sinn:
Nur weil die Institution/der Berufsstamm ein Renomee besitzt muss das nicht für den einzelnen Berater/Vertreter gelten.

Aber hier im Forum bist du in guter Gesellschaft, hier wird dir super geholfen!


Danke dafür.
Ich muss auch sagen ich Dachte auch das alles Sofort Eröffnet wird.
Mir wurde von meiner Schuldnerberatung nichts gesagt !!

Selbst auf das P-Konto was ich eigentlich haben wollte wurde mir gesagt brauchst du nicht.
Und nun stehe ich da und komme nicht an mein Geld.

Ist es aber nicht so das wenn eine Pfändung auf dem Konto liegt das mein Konto KOMPLETT gesperrt ist ??
Da ich grade Online Banking geschaut habe und mein DSL Anbieter abgebucht hat ( Lastschrift ) 29,90 EUR .

Verwundert mich grade etwas.!!!


Habe beim Anwalt ( Treuhänder ) angerufen.
____________________

Nun mal eine Frage an euch. Mir wird für nächste Woche Freitag ein Termin bereit gestellt ?
Ist das nicht ein bisschen lang bis dahin ?
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koelner84

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #13 am: 14. März 2013, 13:21:27 »

Zitat
Danke dafür.

Bitte schön.

Zitat
Ich muss auch sagen ich Dachte auch das alles Sofort Eröffnet wird.
Mir wurde von meiner Schuldnerberatung nichts gesagt !!

Das ist bitter. Ich währe in dem fall aber daran interesiert die darauf hinzuweisen. Also, alles sammeln, was du nun feststellst, was anders Läuft als die das sagten und mit denen kontakt aufnehmen und im freundlichen Ton drauf hinweisen das die Beratung da lücken aufwies. Das werden die vieleicht ncht gerne hören aber da du es nett sagst denken die letztenendes doch nochmal drüber nach.
Du hast zwar nichts mehr davon, aber hast anderen nach dir ein stückweit helfen können.

Zitat
Selbst auf das P-Konto was ich eigentlich haben wollte wurde mir gesagt brauchst du nicht.
Und nun stehe ich da und komme nicht an mein Geld.

Das P-Konto ist eigentlich ein Must-Have und der, so ists auch vernünftig, Standartratschlag bei Schuldnern, kurz vor der Inso. Wieso dir gesagt wurde du brauchst das nicht ist mir unverständlich!

Zitat
Ist es aber nicht so das wenn eine Pfändung auf dem Konto liegt das mein Konto KOMPLETT gesperrt ist ??
Da ich grade Online Banking geschaut habe und mein DSL Anbieter abgebucht hat ( Lastschrift ) 29,90 EUR .

Verwundert mich grade etwas.!!!

Ich habe mein VOR der ersten Pfändung umgewandelt. Soweit ich weis kann, ohne P-Konto, das gesammte Konto leer geräumt werden. Wie der Ablauf da aber genau ist, wann das Geld ausgekehrt wird-blöder Begriff-, weiß ich nicht, da nicht selber erlebt, durch gute Vorsorge.

Zitat
Nun mal eine Frage an euch. Mir wird für nächste Woche Freitag ein Termin bereit gestellt ?
Ist das nicht ein bisschen lang bis dahin ?

Super!!
Ich habe zwei Wochen gewartet *neidigguck*  :wink:
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #14 am: 14. März 2013, 13:34:12 »

Zitat
Das ist bitter. Ich währe in dem fall aber daran interesiert die darauf hinzuweisen. Also, alles sammeln, was du nun feststellst, was anders Läuft als die das sagten und mit denen kontakt aufnehmen und im freundlichen Ton drauf hinweisen das die Beratung da lücken aufwies. Das werden die vieleicht ncht gerne hören aber da du es nett sagst denken die letztenendes doch nochmal drüber nach.
Du hast zwar nichts mehr davon, aber hast anderen nach dir ein stückweit helfen können.

Genau aus dem Grund habe ich keine Termin mehr bekommen.
Genau aus dem Grund musste ich den Antrag selber bei Gericht einreichen!!

Ich habe schon 1 mal gesagt das ich es Merkwürdig finde das mir kein P Konto empfohlen wird.
Habe auch gesagt das ich Angst habe nachher eine Kontopfändung bekomme.

Mir wurde gesagt sobald das Gericht meinen Antrag auch die Insolvenz hat bin ich so oder so aus dem Schneider !!!

Genau so finde ich es auch Komisch das ich Vermögen haben darf.
Ich dachte in einer Insolvenz ist es so das man nur bis zu einem bestimmten Betrag Geld haben darf.
Ich habe z.B der Beratung gesagt ich besitze seit 1nem Jahr bei der Sparkasse ein Vorsorge + Vertrag ( 30 EUR Monat einzahlen und Zinsen kassieren.
Bin jetzt auf 330 EUR.
Da wurde mir nur gesagt das Interessiert dass Insolvenzgericht nicht.

Und ich denke schon das ich das angeben muss. ansonsten ist es ja Betrug was ich hier mache.



Ich werde mal Gleich zum Geldautomaten gehen !!!
Da ich mich wunder das von meinem Konto abgebucht werden kann ( Guthabenkonto ).
Da auf jeder Seite im Internet steht bei Pfändung ist das Konto Komplett gesperrt es Kann kein Geld abgebucht werden sondern nur Eingezahlt werden.
Und das jetzt auch vor 19 Minuten wie es hier steht Mc Fit abgebucht hat und vor über ner Stunde DSL Anbieter finde ich Komisch

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koelner84

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #15 am: 14. März 2013, 14:08:42 »

Zitat
Genau aus dem Grund habe ich keine Termin mehr bekommen.
Genau aus dem Grund musste ich den Antrag selber bei Gericht einreichen!!

Ich habe schon 1 mal gesagt das ich es Merkwürdig finde das mir kein P Konto empfohlen wird.
Habe auch gesagt das ich Angst habe nachher eine Kontopfändung bekomme.

Mir wurde gesagt sobald das Gericht meinen Antrag auch die Insolvenz hat bin ich so oder so aus dem Schneider !!!

Na das ist ja ne geile Methode mit Kritik umzugehen, Beschwerdemanagement gleich NULL.
Nun gut, soll dir egal sein, du hast es versucht und wer nicht will: Schade.
Du hast für dich ja zum Glück das Forum gefunden.

Zitat
Genau so finde ich es auch Komisch das ich Vermögen haben darf.
Ich dachte in einer Insolvenz ist es so das man nur bis zu einem bestimmten Betrag Geld haben darf.
Ich habe z.B der Beratung gesagt ich besitze seit 1nem Jahr bei der Sparkasse ein Vorsorge + Vertrag ( 30 EUR Monat einzahlen und Zinsen kassieren.
Bin jetzt auf 330 EUR.
Da wurde mir nur gesagt das Interessiert dass Insolvenzgericht nicht.

Du darfst pro Lebensjahr einen gewissen Betrag - glaube 1.000€ - haben, solange dieser eindeutig für deine Altersvorsorge und auch nur in einer bestimmten Form von Anlage vorliegt.

Zitat
Und ich denke schon das ich das angeben muss. ansonsten ist es ja Betrug was ich hier mache.

Angeben musst des auf jedenfall, das Geld ist nunmal da und auch verbrieft auf deinen Namen. Soltest du das nicht beim Antrag gemacht habe fürde ich den Vertrag dem TH mitnehmen und beim Termin alles klären.

Bei mir war es der BMW:
Ich wollte den Wagen verkaufen, da ich Ihn eh nicht hätte behalten dürfen(keine Arbeit) und selbst wenn hätten die Reparaturkosten meine Mittel für die nächsten Jahre überstiegen.
Mein Lebensgefährte hat sich aber nun auch selber in den Wagen verliebt (zuerst war er das Alte Auto, und seit dem er Ihn selber gefahren war wurde es dan zum guten alten Sportwagen, das Fahrverhalten überzeugt nunmal jeden  :thumbup:
Habe den Wagen für nach Abzug der Reparaturkosten(Lack/Karosserie, Bremsen) die zu erwarten sind für den Restwert meinen Lebensgefährten verkauft.
Die Beratung sagte mir, geben Sie den an. Eigentlich ist der Wagen uninteresannt, da Tüv bald ablief und soviele Reparaturen anstehen. Der zu erwatene Verkaufspreis würde durch die Verwertungskosten aufgefressen oder der Erlös sei nur Minimal.
Gleiches galt wohl für mein Smart Phone, was ich aber nicht verkauft hab. Ich habe beides entsprechend eingetragen.

Beim Termin nahmen wir die Fahrzeugpapiere + Schlüßel des BMW`s mit, welscher schon ein halbes Jahr ihm gehörte(der TH kann an nahe stehende Personen verkaufte oder verschenkte Wertgegenstände innerhalb einem  bzw. drei jahren vor Verfahrenseröffnung zurückholen oder den Wert in Euro als ausgleich vom neuen Eigentümer verlangen) und auch mein SmartPhone.
Beides legten wir Ihr hin und Sie fragte mich was Sie damit solle?
Wir erklärten Ihr die Sache mit dem BMW, samt Kostenvoranschläge etc.
Sie meinte blos noch:
Bis ich den Wagen in den Zusatand zu einem vernünftigen Preis verkauft habe ist könnte Ihr Verfahren schon dreimal zuende sein. Aufbereiten werde ich Ihn nicht, wovon auch? Also der ist so gut wie ToT und zudem Tüv abgelaufen, ne, der hat null Wert. Und das SmartPhone, soll ich mir das als Briefbeschwerer ins Büro legen? Das Teil kauft mir doch kein Mensch dieser Erde mehr ab.#

Es ist so das bei Wirtschaftsgütern mit geringen Zeitwert der TH es nicht verwertet und frei gibt, da das Verhältniss zwichen Kosten und Zeit zum Erlös nicht rentabel ist.
Hingegen werden Geldbeträge, außer eben spezielle Altersvorsorgen, die den Wert den du brauchst bis zum nächsten Geldeingang übersteigen, verwertet.

Zitat
Ich werde mal Gleich zum Geldautomaten gehen !!!
Da ich mich wunder das von meinem Konto abgebucht werden kann ( Guthabenkonto ).
Da auf jeder Seite im Internet steht bei Pfändung ist das Konto Komplett gesperrt es Kann kein Geld abgebucht werden sondern nur Eingezahlt werden.
Und das jetzt auch vor 19 Minuten wie es hier steht Mc Fit abgebucht hat und vor über ner Stunde DSL Anbieter finde ich Komisch

Das ist in der Tat seltsam, als mein Konto gesperrt war ging garnichts mehr. Hmm, einerseits: freu dich doch. Du kannst zwar kein Bargeld abheben aber wenigstens werden deine Verträge bedient. erspart dir unter umständen ein paar € Mahngebühren.

Ich habe damals MCFit ind co infpormiert das es zu einer einmaligen Lastschriftrückgabe kommen kann, wegen der beforstehenden sperre. Betroffen war zum Glück nur McFit. Aber da die das wussten haben die dann einfach den Monat drauf den betrag zusätlich neu mitabgebucht und gut war.
Das war ein Tipp der Schuldnerberatung ;) der sich ausgezahlt hat. Der kleine Brief von 60Cent(Porto, Papier, Tinte) hat mir 5 € Mahnkosten erspart :)
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #16 am: 14. März 2013, 14:59:53 »

So war grade am Automaten aber dieser sagte mir !!!

Nö jibt kein Geld du Jeck ;D....

Habe dann bei der Sparkasse nachgefragt wieso Lastschrift funktioniert !!!
Darauf hin wurde mir gesagt das liegt daran das man im System der Sparkasse sehen kann das eine Insolvenz beantragt wurde.
Und was jetzt nur noch gebraucht wird ist eine Bescheinigung über die Freibeträge !

Mir wurde auch weiter gesagt ich muss zum Amtsgericht gehen und dann einen Antrag stellen dieser würde mir in meiner Lage aber sofort Genehmigt werden.

So nun ist die Frage für mich !!!
Muss ich zwingend zum Insolvenzverwalter ?
Oder kann ich auch ggf. zum Amtsgericht ?

Weil 1ne Woche warten bis ich an mein Geld ran komme das schon ein bisschen lange.


Und ich Denke auch wenn ich in der Insolvenz bin sollte ich ein P Konto erstellen.
Wie macht man das genau ??

Mir wurde von der Sparkasse heute noch gesagt wenn sie die Bescheinigung bekommen wird das Konto am selben Tag wieder Freigemacht !




 
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koelner84

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #17 am: 14. März 2013, 15:13:17 »

Wie oft hab ich von meinem Konto den Spruch schon gedrückt bekommen.
Würd mich ja mal Interesieren ob der Satz so da steht wenn man als sprache Kölsch wählt.
Hier in Köln kann man an einigen Sparkassen-Automaten als Sprache unter anderen Kölsch auswählen :)

Die Sparkasse hält Ihr Wort auch!
Konnte selber, nachdem die Bescheinigung vorlag, am selben Tag Geld mitnehmen.

Einen Termin mit dem TH hättest du so oder so! Der will dich mal kennenlernen und mit dir die Unterlagen durchgehen um evnt. fragen zu klären.

Das mit dem Amtsgericht wusste ich damals nicht, da haste mir was vorraus :).
Würde dan zum Amtsgericht gehen und da alles regeln, was die sperre anbelangt.

Den Termin beim TH würde ich dennoch belassen.
Kannst ja kurz da nochmal anrufen und Ihm mitteilen das du wegen dem Konto zum Amtsgericht gehst und fragen ob er den Termin denoch halten will oder für die klärung der Unterlagen einen späteren Termin vereinbaren will.

Einen Termin mit Ihm hättest du so oder so auf kurz oder lang gehabt. Sehs so, dann biste da schonmal durch und weist wie er tickt.


Finde es echt klasse wie du dich da reinhängst und dich nicht hängen lässt!
Super Kampfgeist, weiter so. Wirst sehen lohnt sich.
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #18 am: 14. März 2013, 15:20:58 »

"Das mit dem Amtsgericht wusste ich damals nicht, da haste mir was vorraus :)"

-> was soll denn das Amtsgericht hier tun? Nichts! Denn es ist nicht zuständig. Die Freigabe erfolgt durch den Treuhänder. 

Allenfalls wäre eine Umwandlung in ein P-Konto denkbar. Zuständige ist hier zunächst die Sparkasse selbst. Wobei längst nicht alle Sparkasse P-Konten im Insolvenzbeschlag auch tatsächlich als solche behandeln und nach wie vor auf eine Freigabe durch den Treuhänder bestehen.

 

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koelner84

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #19 am: 14. März 2013, 15:27:40 »

Da hat der Mitarbeiter der Sparkasse wohl den fall:
Renomiertes Unternehmen
dennoch falsch informierter Mitarbeiter

einmal erzeugt.

Zitat
"Das mit dem Amtsgericht wusste ich damals nicht, da haste mir was vorraus :)"

-> was soll denn das Amtsgericht hier tun? Nichts! Denn es ist nicht zuständig. Die Freigabe erfolgt durch den Treuhänder. 

Wollte damit sagen das mir das bis dato auch neu war.
Also alle Ruder zurück!

Den Termin mit dem TH belassen und, wenn nicht schon geschehen, Anruf sein lassen und auf Freitag warten!
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