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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Krankengeld  (Gelesen 9596 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Krankengeld
« am: 04. November 2013, 15:12:24 »

Hallo miteinander,
ich bin im Moment im Krankengeldbezug und habe das dem TH mitgeteilt. Muss das Gericht das auch von mir
erfahren? Ich bin mir da nicht sicher und möchte keine Fehler machen.
Kann sein, dass ich noch diesen Monat ganz ausfalle, weiter weiss ich es noch nicht...

Danke für Eure Antworten.

Grüsse von cat
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Der_Alte

  • Gast
Re: Krankengeld
« Antwort #1 am: 04. November 2013, 15:18:46 »

Muss man meiner Meinung nach nicht, schadet aber auch nicht.
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Krankengeld
« Antwort #2 am: 04. November 2013, 20:25:19 »

Zweitfrage:
Muss vom KG für Oktober noch nachträglich Pfändungsbeitrag abgeführt werden
oder wird es den November-Einkünften zugerechnet, da es erst in den nächsten Tagen einfehen wird?

Danke schonmal für eine Info,
cat
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Der_Alte

  • Gast
Re: Krankengeld
« Antwort #3 am: 05. November 2013, 13:10:21 »

Ohne Zusammenrechnungsbeschluss wird der pfändbare Betrag jeweils vom Einzeleinkommen zu rechnen sein. Damit dürfte möglicherweise gar nichts zu pfänden sein.
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Krankengeld
« Antwort #4 am: 14. November 2013, 16:24:38 »

Hallo,
der TH hat mir heute aufgegeben, dies gesamte restliche Abtretung anzuweisen.
Von einem neuen Zusammenrechnungsbeschluß schreibt er nix. Ist so ein Beschluß zwingend notwendig oder kann
der TH das so veranlassen?

Gruß
cat
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Krankengeld
« Antwort #5 am: 14. November 2013, 21:29:09 »

Der Zusammenrechnungsbeschluß muss zwigend vom Gericht kommen

§ 850 e Nr. 2: "Mehrere Arbeitseinkommen sind auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen." In 2 a wird das erweitert auf pfändbare Bezüge nach dem SGB. Das Krankengeld sind solche Bezüge.

Da Sie dem TH rechtzeitig mitgeteilt haben, dass Sie Krankengeld beziehen werden, hätte er ebenso rechtzeitig einen entsprechenden Beschluss beantragen können. Damit ist es sein Problem, wenn jetzt keine Pfändung erfolgen kann, weil beide Einkommensteile unterhalb der Pfändungsgrenze liegen.

Bestehen Sie einfach auf den Beschluss; rückwirkend kann er ihn nicht mehr beantragen.
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Krankengeld
« Antwort #6 am: 15. November 2013, 16:39:48 »

Hallo und danke nochmal für Ihre Hilfe. Ich werde mal eine freundlche mail formulieren. Schaun wir mal, wie die
Reaktion ist. Bisher war alles komplikationslos easy.

Ich bekomme für diesen Monat weiter Krankengeld. Ausserdem wird zum 30.11.13 das Weihnachtsgeld gezahlt. Dies
allein liegt unter der Pfändungsgrenze, allerdings wird vom Arbeitgeber ja die Unfallrente dazu addiert. Der Zusammenrechnungsbeschluss für diese Zahlungen liegt vor.
Ich gehe mal davon aus, dass der TH selbst auf die Idee kommt, Zusammenrechnung mit dem Krankengeld zu beantragen, wenn er
meine mail bekommt. Oder muss ich ihn bzw. das Gericht explizit darauf hinweisen?

Schönen Dank schon mal für die neue Antwort und ein schönes Wochenende,
cat
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waldi

Re: Krankengeld
« Antwort #7 am: 16. November 2013, 10:50:18 »

Sie haben dem TH ja schon alles mitgeteilt, was wollen Sie noch mehr?
Man braucht den TH nicht auf seine Pflichten hinzuweisen. Es ist sein Job.
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Krankengeld
« Antwort #8 am: 16. November 2013, 18:31:35 »

Sie haben dem TH ja schon alles mitgeteilt, was wollen Sie noch mehr?
Man braucht den TH nicht auf seine Pflichten hinzuweisen. Es ist sein Job.


Ich möchte nur möglichen Streß mit dem TH vemeiden. In Auseinandersetzungen bin ich nicht so gut...
Aber  die Auskünfte hier im Forum geben mir mehr Sicherheit. Wird schon...

Schönen Sonntag
cat
Gespeichert
 

katzenfrau2

  • Gast
Re: Krankengeld
« Antwort #9 am: 19. November 2013, 09:47:21 »

So, nun hat der TH. geantwortet.
Er schreibt, dass der Zusammenrechnungsbeschluss für Gehalt und Unfallrente dauerhaft gilt, nicht nur monatlich.

Offenbar bezieht er das auch auf das Krankengeld. Ist denn das jetzt so oder muss Krankengeld extra
zusammengerechnet werden?
Sorry, aber ich bin jetzt ein wenig irritiert. Und bevor ich mich wirklich mit dem anlege, bitte ich nichmal um
Info.
Schönen Dank
cat
Gespeichert
 

waldi

Re: Krankengeld
« Antwort #10 am: 19. November 2013, 09:57:10 »

Möglicherweise ist dem Text des Zusammenlegungsbeschlusses ja zu entnehmen, dass z.B. Krankengeld hierin eingeschlossen ist.

Abgesehen davon bin ich der persönlichen Meinung, dass Krankengeld in die Bemessung des Pfändungsbetrag einfließt, weil es ja kein zusätzliches Einkommen ist.

Aber bitteschön, dies ist meine rein persönliche Auffassung, und so wurde es in meinen Fällen auch gehandhabt.
Rein rechtlich mag man dies sicherlich anders sehen können.
Gespeichert
 

katzenfrau2

  • Gast
Re: Krankengeld
« Antwort #11 am: 19. November 2013, 19:49:12 »

Möglicherweise ist dem Text des Zusammenlegungsbeschlusses ja zu entnehmen, dass z.B. Krankengeld hierin eingeschlossen ist.

Abgesehen davon bin ich der persönlichen Meinung, dass Krankengeld in die Bemessung des Pfändungsbetrag einfließt, weil es ja kein zusätzliches Einkommen ist.

Aber bitteschön, dies ist meine rein persönliche Auffassung, und so wurde es in meinen Fällen auch gehandhabt.
Rein rechtlich mag man dies sicherlich anders sehen können.





Hallo und danke.
Es steht im Beschluß:

Zur Berechnung des nach 850 c ZPO i. V. m. 36 InsO pfändbaren Teiles des Gesamteinkommens sind gem.
850 e Nr, 2 ZPO zusammenzurechnen:
a) Einkünfte Dienststelle
b) Unfallrente



Wenn ich 850 e Nr. 2 richtig verstehe, fließen Lohnersatzleistungen  automatisvh mit ein, oder?
Ich habe mit der Juristerei nichts zu tun und bitte deshalb nochmal kurz um Stellungnahme.

Schönen Dank schon mal.    :thumbup:
cat
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Krankengeld
« Antwort #12 am: 20. November 2013, 11:40:16 »

Da stehen ganz eindeutig zwei Einkunftsarten, nämlich die Bezüge (Einkünfte Dienststelle) und die Unfallrente. Und wenn Krankengeld dort nicht steht ist Krankengeld auch nicht gemeint. Folglich müsste es für das Krankengeld einen weiteren Beschluss geben.
Gespeichert
 

katzenfrau2

  • Gast
Re: Krankengeld
« Antwort #13 am: 22. November 2013, 10:57:45 »

Hallo,
ich habe jetzt eben vorsichtshalber mit der Rechtspflegerin telefoniert.

Also: da das Ende des Krankengeldbezuges absehbar ist, muss kein neuer Beschluss erfolgen. Anders wäre es,
wenn die Krankheit (am Stück) langfristig wäre. Dann sollte neu beschlossen werden.


Danke nochmal für alle Antworten  :thumbup:, schönes Wochenende
cat

 
Gespeichert
 

HausH

Re: Krankengeld
« Antwort #14 am: 12. November 2014, 09:07:47 »

 :hi:,

das Thema passt super zu meinem Problem das ich momentan habe. In meinem Beschluss aus 2013 steht: Die pfändbaren Forderungen des Schuldners aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.

Bedingt durch lange Krankheit bin ich jetzt ins Krankengeld gerutscht, habe dies dem Treuhänder auch schriftlich mitgeteilt. Daraufhin hat er die Kasse informiert, die führen jetzt den pfändbaren Teil ab. Ich habe den TH weiterhin darauf hingewiesen das ich eine Hinterbliebenenrente beantragt habe und darauf zurückkomme sobald ich von der Rentenstelle mehr erfahre.

Die Antwort des TH auf meine Hinweise: Die ...Kasse befindet sich jetzt in der gesetzlichen Verpflichtung den pfändbaren Einkommensanteil an die Insolvenzmasse abzuführen.

Ende November erhalte ich also mein 13. Einkommen, Krankengeld und vermutlich für 3 Monate Witwenrente. 

Ist es jetzt so das "nur" die Kasse den pfändbaren Anteil abführen muss, der Arbeitgeber nicht...die Witwenrente mangels Beschluss(Zusammenrechnung) nicht in die Berechnung fällt? Wie sieht es mit der noch nicht erwähnten Halbwaisenrente für meine minderjährige Tochter aus? Ich denke die fällt eh aus allen Berechnungen raus.

Danke

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi

Re: Krankengeld
« Antwort #15 am: 12. November 2014, 09:30:13 »

Zitat
aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende

Dieses 'oder' interpretiere ich jetzt mal so, dass nur ein Bezug gepfändet werden kann.
Ich nehme mal an, den Bezug, wo der TH am besten wegkommt.
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Insokalle

Re: Krankengeld
« Antwort #16 am: 12. November 2014, 17:56:55 »

Nein!
Es bedeutet, dass nicht nur der Lohn, sondern auch Renten, Krankengeld usw. der Abtretung unterliegen. Deswegen ist bei mehreren Einkünften der Zusammenrechnungsbeschluss erforderlich. Gibt es ihn nicht, ist jedes Einkommen für sich nach der Pfändungstabelle zu betrachten.

Halbwaisenrente der Tochter gehört der Tochter und hat nichts mit dem Schuldner zu tun. Sie hat hoffentlich ihr eigenes Konto.
Gespeichert
 

HausH

Re: Krankengeld
« Antwort #17 am: 13. November 2014, 07:08:11 »

 :hi: und guten Morgen,

laut Schreiben meines TH, hier noch mal der Wortlaut: Die ...Kasse befindet sich jetzt in der gesetzlichen Verpflichtung den pfändbaren Einkommensanteil an die Insolvenzmasse abzuführen und der Tatsache das der Beschluss sagt Zitat: ....aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle....

gehe ich davon aus das nur die Kasse im Moment abführen darf. Was mache ich denn wenn mein 13. einkommen plus Krankengeldzuschuss meines Arbeitgebers mein Netto nun soweit anwachsen lassen das er auch an den Treuhänder abführt, das wäre ja dann nicht zulässig.
Weiterhin, wenn es zu der Nachzahlung der Rente kommt und der Beschluss nicht beantragt worden ist, wer sagt mir denn das der TH den nicht im nachhinein beantragt? Wo steht das Beschlüsse immer für die Zukunft gelten?

Ja ein Konto hat meine Tochter, sie ist jedoch noch minderjährig, so dass ich die Verfügung über die Halbwaisenrente habe.

gruß von HausH
Gespeichert
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Insokalle

Re: Krankengeld
« Antwort #18 am: 13. November 2014, 09:13:37 »

Zitat
gehe ich davon aus das nur die Kasse im Moment abführen darf. Was mache ich denn wenn mein 13. einkommen plus Krankengeldzuschuss meines Arbeitgebers mein Netto nun soweit anwachsen lassen das er auch an den Treuhänder abführt, das wäre ja dann nicht zulässig.

Noch einmal: Falsch! Wir sind hier nicht bei wünsch dir was oder beim Quartettspielen.
Alles andere wäre ja auch ziemlicher Quatsch, weil das Krankengeld den Lohnausfall zumindest teilweise kompensiert, also in dem Umfang an deren Stelle tritt. Wenn der Arbeitgeber nicht ersetzte Teile trotzdem zahlt, gehört das zum pfändbaren Einkommen. So kommt es in Summe wieder auf den ursprünglichen Betrag. Es wäre sonst eine ungerechte Behandlung gegenüber den anderen Arbeitnehmern.
S dazu auch die Verweisung von § 292 Abs. 1 InsO auf § 36 InsO und auf die §§ 850ff ZPO!
S.O.: Aus jedem Einkommen wird der pfändbare Betrag ermittelt, wenn es keinen Zusammenrechnungsbeschluss gibt. Wieviele Gerichtsentscheidungen wollen Sie denn dazu? Es reicht schon, wenn Sie hier im Forum stöbern.

Im Allgemeinen wird vertreten, dass diese Rückwirkung nicht zulässig ist. Die Zusammenrechnung wäre ab Antragstellung vorzunehmen. Das ist eigentlich die gängige Praxis.
Eine Nachzahlung für mehrere Monate wird ebenfalls nach gängiger Praxis auf die zugehörigen Monate verteilt.


« Letzte Änderung: 13. November 2014, 09:34:27 von Insokalle »
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HausH

Re: Krankengeld
« Antwort #19 am: 13. November 2014, 13:09:46 »

 :hi:

ok, danke @ insokalle. Sorry wenn ich mit Fragen nerve, nur wenn ich was nicht verstehe frage ich. Ist auch meine erste und wohl auch letzte Insolvenz.

gruß von HausH
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