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Autor Thema: Krankentagegeld bei Privatinsolvenz und privat krankenversichert  (Gelesen 1886 mal)

Waldwiese

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  • Beiträge: 1

Ich bin privat krankversichert und werde Krankentagegeld beziehen in der Privatinsolvenz. Mein Treuhänder sagt mir, dass das Krankengeld wie ein Gehalt behandelt wird und der pfändbare Betrag abgezogen wird. Ich habe bis jetzt noch keine genaue Ahnung, wieviel da überhaupt für mich über bleibt. Laut Auskunft wurde mir ein Betrag genannt, der gerade mal meine Miete und private KK abdeckt. So hätte ich dann kein Geld mehr zu leben. Oder wird der private KK-Beitrag mit dazu gerechnet. Ich habe überhaupt keine Ahnung, wie ich mein Leben davon fristen soll. Ich nehme an, dass ich demnächst zum Sozialamt muss, um überhaupt leben zu können.
Kann mir jemand eine genauere Auskunft geben? Da wäre ich sehr dankbar. :rougi:
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Krankentagegeld bei Privatinsolvenz und privat krankenversichert
« Antwort #1 am: 14. Januar 2012, 18:12:31 »

Das pfändbare Einkommen berechnet sich nach § 850 e ZPO.

Danach ist der Beitrag zur Krankenversicherung - auch zur Privaten - vom Netto abzuziehen. Erst aus dem dann verbleibenden Netto wird der pfändbare Anteil berechnet.
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