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Autor Thema: Kündigung durch Arbeitgeber  (Gelesen 4390 mal)

eddwebde

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Kündigung durch Arbeitgeber
« am: 30. Dezember 2014, 15:06:14 »

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe sehr viele Fragen, die ich trotz Suche nicht beantwortet bekam.
Zunächst zu den Fakten:

-Am 15.07.2014 wurde das Insolventsverfahren (IK) eröffnet.

-Ein IV wurde bestellt.

-Mein Nettoverdienst beläuft sich auf € 3150.- netto

-Laut Vereinbarung mit dem IV ist mein Arbeitgeber nicht über die Insolvenz benachrichtigt worden
 (Da ich eine Führungskraft in einem Sicherheitsunternehmen bin und mich noch in der Probezeit befunden habe (Ende 31.12.2014) hatte ich Angst vor einer Kündigung. Für diese Vereinbarung habe ich € 1000.- als Sicherheitsleistung an den IV überweisen müssen)

- Ich bin Unterhaltspflichtig. Ich zahle nach gerichtlichen Vergleich € 1200.- an meine 3 unterhaltsberechtigten Kinder

Nun zu meinen Fragen:

-An den IV zahle ich monatlich € 802.- Ist die Summe korrekt berechnet?
(Ich arbeite 200 km von Zuhause entfernt und habe deshalb ein Zimmer (250.- im Monat)Zuhause zahle ich 430.- Miete, 200.- Strom und Gas, 1200.- an die Kinder, 30.- Telefon, 100.- Versicherungen)

-Einmal Jährlich bekomme ich eine Bonuszahlungh i.H. v. € 12000,- Brutto. Ist dieser Bonus voll pfändbar? Urlaubs- oder Weihnachstgeld erhalte ich    nicht.

-Ich habe Gesamtschulden i.H.v. € 74000,- Wer entscheidet darüber, ob die Insolvenz auf 3,5 Jahre oder 5 Jahre oder 6 Jahre läuft?

-Wieviel kostet mich der Insolvenzverwalter? Wie hoch sind die Verfahrenskosten?

Der IV übt monatlich Druck auf mich aus, indem er mir droht meinen AG zu informieren. Die Summe, die er fordert scheint mir zu hoch. Zum Leben bleiben mir nach all den Abzügen ca. €140.-

-Kann ich wegen des Verfahrens von AG gekündigt werden?

Wer kann mir Antworten und ggf. Ratschläge geben?
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2014, 17:06:28 von eddwebde »
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Feuerwald

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Re: Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2014, 16:45:04 »

Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder?

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Re: Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2014, 17:05:46 »

Hallo,

ich habe 3 Kinder...
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Feuerwald

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Re: Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2014, 17:20:15 »

bei drei Kindern, denen Sie Barunterhalt leisten, würde sich bei einem Nettoeinkommen von 3.150,- Euro einen monatlichem Pfändungsbetrag gem. § 850c Abs. 1 ZPO (Lohnpfändungstabelle) in Höhe von 382,03 Euro ergeben.
 
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Re: Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #4 am: 30. Dezember 2014, 17:24:16 »

Danke erstmal.
Verstehe ich also richtig, dass der IV seit Eröffnung des Verfahrens zuviel abzieht?

Wenn ja, was kann ich da tun?
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Feuerwald

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Re: Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #5 am: 30. Dezember 2014, 17:32:44 »

zunächst müsste man wissen, welche Berechnung der IV anstellt um auf 802 Euro zu gelangen.

Hat dieser Kenntnis der Unterhaltspflichten? Vermutlich ja.

Dann könnte man ggf. auf den Gedanken kommen, dass der IV die Kinder nur teilweise als unterhaltspflichtige Personen berücksichtigt (§ 840c Abs. 4 ZPO), weil diese über sonstige Einkünfte verfügen, bspw. den Unterhalt der Mutter. Das würde zwar rechtlich einen entsprechenden Antrag durch IV sowie einen entsprechenden Beschluss durch das Gericht bedürfen. Da Sie aber vermeiden wollen, dass der Arbeitsgeber von dem IK erfährt, kann es auch keinen solchen Antrag nebst Beschluss geben, da dieser dem Arbeitgeber zuzustellen wäre.

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Feuerwald

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Re: Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #6 am: 30. Dezember 2014, 17:36:11 »


Ich arbeite 200 km von Zuhause entfernt und habe deshalb ein Zimmer (250.- im Monat)Zuhause zahle ich 430.- Miete, 200.- Strom und Gas, 1200.- an die Kinder, 30.- Telefon, 100.- Versicherungen)

-> Auch hier wäre ggf. einen Antrag auf Anpassung des unpfändbaren Betrages nach § 850f Abs. 1 ZPO wegen besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen möglich.
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Re: Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #7 am: 30. Dezember 2014, 17:48:26 »

Zum ersten Beitrag:

Die Kindesmutter ist nur Teilzeit-Arbeiterin. Vermögen liegt nicht vor. Dies ist dem IV alles bekannt.

Zum zweiten Beitrag:

Ich hatte vorher ein anderes Zimmer. Der IV hat der Vermieterin den "Zustand" mitgeteilt, kurz darauf bekam ich die Kündigung wegen Eigenbedarf (hahaha)
Die gezahlte Kaution hat der IV bereits einkassiert. Das jetzige Zimmer läuft "unter der Hand"
Würde ich einen solchen Antrag stellen, würde ich einen Mietvertrag benötigen, woraufhin der IV den Vermieter wieder in Kenntnis setzt. Das möchte ich schon vermeiden.
Wäre es möglich, das meine Lebensgefährtin die Hauptmieterin ist und an mich weitervermietet? (Natürlich mit Einverständnis des Vermieters)
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communicator

Re: Kündigung durch Arbeitgeber
« Antwort #8 am: 06. Januar 2015, 15:18:01 »

Ich würde dein pfändbares Einkommen mal von einem unabhängigen Steuerberater durchrechen lassen.
Das ist gar nicht so teuer - ich hab das mal für 80 Euro machen lassen.
Dann kannst du schon mal sicher sein ob das was der TH einbehält einigermassen stimmt.

Bei den Ausgaben für einen Zweitwohnsitz der beruflich nötig ist, kannst du versuchen beim Gericht einen Antrag auf Anpassung des unpfändbaren Betrages nach § 850f Abs. 1 ZPO wegen besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen zu stellen.
Aber ich weiss aus eigenen Erfahrungen dass das selten Aussicht auf Erfolg hat.
Als Insolvenzler der durch Arbeit versucht seine Schulden abzutragen bist du in dem derzeitigem System das Arschloch.
Finanziell wesentlich besser bist du drann wenn du in der Zeit nicht arbeitest und dich "um Arbeit bemühst"!

Bei der Bonuszahlung besteht wenigstens eine kleine Chance dass du sie behalten darfst.
Sie muss aber laut Gesetz "im Verhältnis" zu deinem Einkommen stehen.
Das würd ich lieber auch mal von einem unabhängigen Steuerberater prüfen und durchrechen lassen.
Evtl. kann dir dein Arbeitgeber das auf zweimal auszahlen.


Wenn du in der Sicherheitsbranche arbeitest und dort sogar in leitender Position, dann ist die Wahrscheinlichkeit dass wenn dein Arbeitgeber von der PI erfährt sehr gross dass du mit einer Kündigung rechnen musst.
Dies gilt auch für Beschäftigte im Bereich Finanzen und Banken.
Aber ich habe die Erfahrung gemacht dass ein Arbeitgeber immer einen Grund finden kann Mitarbeiter zu kündigen und dies nicht explizit an dem Thema PI festmachen muss.
Oder wie in meinem Fall, keine Kündigung aber 6 Jahre Demütigung weil der Arbeitgeber weiss dass mann mehr oder weniger nicht kündigen kann und um die Wohlverhaltensperiode durchzustehen alles tun würde!

Ich sag das zwar nicht gern, aber in deiner Situation hast du echt die Arschkarte gezogen!
Hätte es bei deinem Einkommen und "nur" ca. 70 000 Euro Schulden keinen anderen Ausweg gegeben?









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