"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung  (Gelesen 1651 mal)

teute

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 165
Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung
« am: 17. Juni 2009, 07:18:00 »

hallo zusammen
meine privat inso ist eröffnet
habe bald termin beim th.
meine frage
kann der h lastschriften zurückbuchen vom pfändungsfreien lohn
strom telefon usw.
ich werde gepfändet mein ag überweist den pfändbaren betrag  an einen gläubiger.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung
« Antwort #1 am: 17. Juni 2009, 07:27:20 »

tja, diese Unsitte hat nichts mit den unpfändbaren Lohn zu tun. Der TH tritt nach Eröffnung sozusagen an Ihre Stelle bzgl. dem Recht, Lastschriften in einer gewissen Frist widerrufen zu dürfen. Das ist zwar ein Verbraucherschutzrecht und soll die Verbraucher vor unberechtigten Lastschriften schützen, nur leider wird dieses Recht im Insolvenzverfahren so ziemlich auf den Kopf gestellt. Grober Unfug mit dem man leben muss, zumindest solange, bis sich ein höheres Gericht erbarmt einen gescheiten Spruch zu fällen. Die Hoffnung soll man ja nie aufgeben.



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

teute

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 165
Re: Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung
« Antwort #2 am: 17. Juni 2009, 07:51:32 »

na das stellt aber doch einen rechtsverstoss nach
pfändungsfrei ist doh meins oder.
gebe doch alles ab was übrig ist.
sind ca 300 Euro
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung
« Antwort #3 am: 17. Juni 2009, 08:07:20 »

Stellen Sie um auf Dauerauftrag oder übereweisen sie selbst!
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung
« Antwort #4 am: 17. Juni 2009, 14:25:13 »

Die einen Gerichte sagen so und andere wieder was anderes....

In Hamburg wird diese Unsitte begrüsst und in München vertreufet.......und was  wiederum Andere mittendrin machen weiss kein Mensch so genau....scheint aber bei uns in Hessen etwas gemässigter zuzugehen in der Sache.

Da sollte schleunigst ne Regelung her....

Aber der Bundestag beschäftigt sich ja erstmal mit dem P-Konto..( soll wohl jetzt 2010 kommen ) und das schon seit Jahren, da wird man sich mit dem modernen Raubrittertum Lastschriftenrückgabe noch paar Takte rumschlagen müssen.

Von vornherein ( frühzeitig am besten vor Insoantrag )nichts abbuchen lassen, nichts mit EC bezahlen...nur bar , das ist das beste Mittel dagegen.
« Letzte Änderung: 17. Juni 2009, 14:44:10 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz