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Autor Thema: lebensarbeitszeitkonto bei Insolvenz  (Gelesen 2120 mal)

brestman

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lebensarbeitszeitkonto bei Insolvenz
« am: 22. November 2007, 17:48:08 »

hallo an alle,
Ich bin neu hier und ich muß sagen, man kann froh sein das es solche Seiten gibt, damit man nicht ganz Dumm stirbt.
Mir jedenfalls hat zum Beispiel auch diese Seite schon sehr geholfen.  Nun habe ich allerdings eine wichtige Frage.  ich Arbeite in
einem sehr großen Hamburger Hafenbetrieb und musste leider Insolvenz beantragen.  Nun gibt es in meiner Firma die Möglichkeit eines
Lebensarbeitszeitkontos, in welchem man alles mögliche an Leistungen einstellen kann.  Unter anderem Arbeitszeitverkürzungstage,
Überstunden ohne Zuschläge, Aufwendungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen.  Ich wollte nun ein
Lebensarbeitszeitkonto erstellen mit dem Ziel Arbeitszeitverkürzungstage und Überstunden einzustellen.  Das Konto dient einmal dem
früheren Renteneintritt bzw.  beim Todesfall der Zusatzabsicherung meiner Frau.

Die Frage ist nun, darf ich das oder wird dieses konto auch gleich Sichergestellt duch den Verwalter.  Es sind immerhin Geldleistungen weil dieses Konto in "Geld" gerechnet wird.  :gruebel:

Vielen Dank für die Antwort, Brestman
Gespeichert
 

paps

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Re: lebensarbeitszeitkonto bei Insolvenz
« Antwort #1 am: 22. November 2007, 19:23:56 »

Kenne das Modell zwar nicht aber sollte so ähnlich funktionieren wie Altersteilzeit (Aktivphase und Ruhensphase.)

- Demnach würden jetzt Nettoentgelte angesammelt um zu einem späteren Zeitpunkt ohne aktive Beschäftigung weiterhin Bezüge zu erhalten.?
- Es findet also eine Verringerung des Nettolohns um eben den vereinbarten Betrag statt?
Wenn dem so ist, müßte man die tarifvertraglichen regelungen zum Modell kennen.

Im oben angesprochenen Fall der Altersteilzeit ist der pfändbare Betrag vom geminderten Netto zu berechnen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

brestman

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Re: lebensarbeitszeitkonto bei Insolvenz
« Antwort #2 am: 22. November 2007, 21:21:40 »

Vielen dank für die schnelle Antwort.
Das ist genau dies Modell was Sie beschrieben haben.  Na denn werde ich diese Möglichkeit lieber nicht in betracht ziehen.  Denn die andere Möglichkeit ist Aktuell in unserem Betrieb diese Zeit bei voller Bezahlung abzubummeln.  Dann nehme ich lieber die Freizeit.

MFG Brestman
Gespeichert
 
 

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