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Autor Thema: Lohnsteuerausgleich (Auszahlung)  (Gelesen 3665 mal)

bloodycat

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Lohnsteuerausgleich (Auszahlung)
« am: 29. Oktober 2007, 12:09:44 »

Hallo

ich hoff die Frage wurde nicht schon 100 mal gestellt.
Also!
Bei mir wurde letzte Woche mein Privatinsolvenverf.  eröffnet.  und ich habe am kommenden Freitag meinen ersten Termin mit meinem TH.

Jetzt meine Frage, da ich zu meiner Arbeitstelle und wieder Heim täglich um die 70km zurücklege, ist auch wieder nächstes Jahr anzunehmen das ich eine Steuerauszahlung bekomme.
Die habe ich bisher immer dafür genommen um meinen alten Kadet (BJ90) instand zu halten oder ggf.  ein neues (altes) Auto zu kaufen.

Muß ich aber jetzt die nächste Auszahlung meinem TH geben!

Ich dank schon mal für hoffentlich ne Antwort
Gespeichert
 

paps

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Re: Lohnsteuerausgleich (Auszahlung)
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2007, 20:22:24 »

§ 35
Begriff der Insolvenzmasse

(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Im Verfahren gehört die Erstattung also zur Masse.

Sie könnten aber über Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte zumindest einen Teil der Fahrtkosten ausgezahlt bekommen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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