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Autor Thema: Mahnung vom Finanzamt  (Gelesen 2268 mal)

Feuerfuchs

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Mahnung vom Finanzamt
« am: 07. September 2012, 09:21:51 »

Hallo,

ich habe am 28.8. meinen Insolvenzantrag unterschrieben, vom Gericht aber bisher noch nichts gehört. Auch im Internet finde ich mein Verfahren noch nicht.
Heute kam eine Mahnung vom Finanzamt wegen einer Steuernachzahlung (Einkommenssteuer 2010) aus Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Im Insolvenzantrag haben wir das Finanzamt nicht als Gläubiger angegeben, müssen also jetzt nachmelden. Wie mache ich das ohne Aktenzeichen? Einfach noch abwarten und dann direkt ans Gericht schicken? Oder dem Finanzamt jetzt schon mitteilen, dass Insolvenz beantragt ist?

Es handelt sich um eine Nachzahlung von fast 2500,-, die ich natürlich nicht bezahlen kann. Für einen Tipp zur Vorgehensweise wäre ich sehr dankbar.
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Schöne Grüße vom Feuerfuchs (der eigentlich eine Feuerfüchsin ist).

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paps

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Re: Mahnung vom Finanzamt
« Antwort #1 am: 07. September 2012, 13:37:51 »

Zunächst wird das Aktenzeichen mit Eingang beim Gericht vergeben.
Also dort vorsprechen und das Aktenzeichen erfragen.

Dann Mitteilung unter Bezug auf das Aktenzeichen an das FA.

In den Eingangsbeiträgen schreiben Sie von Verbraucherinso.
Insofern wäre dringend die Forderung des FA nach zu melden.
Wenn heute die Mahnung kam, haben Sie doch am 28.08. bereits von der Forderung gewußt !!!

Haben Sie weniger als 20 Gläubiger?
Wenn nein, ist die ev. beantragte Verfahrensart falsch.

« Letzte Änderung: 07. September 2012, 13:43:13 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerfuchs

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Re: Mahnung vom Finanzamt
« Antwort #2 am: 07. September 2012, 13:58:22 »

Danke für die Antwort.

Ja, ich habe von der Forderung gewusst, aber mein Steuerberater sagte mir damals, ich solle sie vorerst ignorieren und dann mit ins Verfahren nehmen (?)...Habe weniger als 20 Gläubiger.
Das ganze Verfahren habe ich nicht so richtig kapiert, das hat mich etwas kopflos gemacht, und daher habe ich bei der Schuldnerberatung nichts von den Steuerschulden gesagt.
Ich habe einen Angestellten-Job und zusätzlich selbständige Einnahmen, so kommt es zu der Forderung.

Soll ich die Mahnung jetzt an meine Schuldnerberaterin weiterreichen oder direkt selber aktiv werden? Was ist besser?
« Letzte Änderung: 07. September 2012, 14:02:37 von Feuerfuchs »
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paps

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Re: Mahnung vom Finanzamt
« Antwort #3 am: 07. September 2012, 21:26:09 »

Selber aktiv werden ist wohl die beste Lösung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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