Hallo,
ich schreibe jetzt ma hier, obwohl mir bereits am 13.01. diesen Jahres die Restschuldbefreiung erteilt wurde, ich aber noch nichts schriftlich habe....also kein Beschluß.
Ich bekam heute eine Mahnung eines Inkassounternehmens für einen dieser billigen Telefonanbieter, wobei mir weder Name noch Vorwahlnummer was sagen. Die Rechnung wäre am 28.04.2006 erstellt worden durch die Telekom. Icih habe für diesen Monat damals den Telefonanbieter komplett gewechselst, also den Telekomanschluß aufgegeben. Eine Rechnung der Telekom habe ich nicht mehr gefunden, ich gehe davon aus, dass ich damals diese Online-Rechnungen hatte.
Falls ich da tatsächlich Außenstände habe, wundert es mich, dass sie fast 3 Jahre gebraucht haben, um mich wegen 3,40 EUR jetzt abzumahnen. Mit Gebühren ist das natürlicih jetzt viel mehr. Ich hatte immer Nachsendeaufträge und so.
Das Inkassounternehmen ist in meiner Gläubigerliste mit aufgeführt, allerdings unter einem anderen Geschäftszeichen. Das waren auch Telefonanbieter.
Soll ich die Rechnung einfach zahlen oder gefähre ich damit die Insolvenz, weil ich einen Gläubiger bevorzuge? Aber eigentlich ist doch die Telefonfirma Gläubiger? Die Inkasso tritt doch nicht zwangsläufig an ihre Stelle?
Gibt es eine Möglichkeit, sich irgendwo die Originalrechnung zu besorgen??? Wie lange hebt ein Telefonanbieter so was auf?
Auf der Homepage des Inkassodienstes war ich schon, das gibt nichts genaues her.
Oder kann ich die Rechnung ad acta legen, weil der Inkassodienst ja über die Insolvenz informiert wurde? Aber ich denke mal, da ist eher der Zeitpunkt ausschlaggebend, an dem die Telefonfirma die Forderung ans Inkasso gegeben hat, oder??
Versteht mich nicht falsch, wenn die Forderung berechtigt ist, hätte ich schon bezahlen wollen. Bin mir aber unsicher, weil man ja über verschiedene Methoden schon gehört hat und ich nun Angst habe, dass die ganze Mahnerei wieder von vorn los geht...mit den ganzen Gebühren.
Und ich habe damals definitiv alle Gläubiger angegeben...es waren über 32 teilweise mit Cent-Beträgen.
Kann ich meinen Treuhänder da fragen, oder riskiere ich damit die Aufhebung des Insolvenzverfahrens, weil ich den Gläubiger dann nicht drauf hatte. Ich mein, wie soll ich sowas denn beweisen??
Hat schon mal jemand ähnliches erlebt?
Hab halt Angst, dass ich bei Nichtbeachtung was falsch mache, aber vor allem, wenn ich zahle. Und wenn ich zahle, dass dann noch mehr kommt....