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Autor Thema: Mehere Fragen an euch  (Gelesen 3008 mal)

Buchfan

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Mehere Fragen an euch
« am: 31. März 2014, 15:21:31 »

Hallo

Es ist jetzt doch längere Zeit her, wo ich hier geschrieben habe. Es ist alles aber auch großer Mist.

Der TH hat es erst diesen Monat geschafft zu pfänden. Bin seit November 2013 in Insolvenz.

Also mal von vorne. Im Januar eine e-mail geschrieben und  Mitte Feruar 2014 den TH angerufen.
Der TH war im Urlaub. Der Sekretärin alles geschildert und sie erzählte mir dann ,die Bank bekommt
das Geld. Der TH hat nichts damit zu tun.
Lt. meiner Nachfrage wie nun weiter, sagte sie mir, ich könne mit dem Geld machen was ich will.


Schön und gut, aber jetzt kommts. Anfang März kam ein Schreiben vom TH. Der schrieb es war ein Versehen ( ob von ihm oder anderen , stand nicht im Brief).
Und er will jetzt die Gelder von 4 Monaten rückwirkend. Und mein AG soll das Ausrechnen. Vom AG ist immer noch nichts da. Meine Frage erstmal,kann das wirklich sein das der TH für 4 Monate das Geld bekommt. Es geht aber noch weiter. Der TH hat lt. meiner Bank mein Online Konto gesperrt. Geht das überhaupt.


Diesen Monat wurde nun endlich der anteilige Betrag gepfändet, aber von TH. Es ist eigentlich zu wenig. Lt. meiner Tabelle wäre es mit Unterhalt. Meine Frau verdient aber ca. 600 Euro. Ich verstehe das nicht.


Nun wollte ich heute Geld vom Konto abheben. Ging aber nicht. Lt. Auszug ist das Gehalt drauf. Es steht auf dem Auszug ein Pfändungsfreier Betrag von 20 Euro. Guthaben vom Vormonat.  Bekomme ich eventuell morgen mein Geld oder brauche ich eine Bescheinigung vom Schuldnerbetrater. Ich verstehe das alles nicht mehr.

Entschuldigung, das ich doch so viel geschrieben habe.







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eidechse

Re: Mehere Fragen an euch
« Antwort #1 am: 31. März 2014, 16:35:29 »

Hier würde sich die Frage stellen, wann der TH den (Arbeitgeber) AG angeschrieben hat und über das Insolvenzverfahren informiert hat. Scheinbar ging man auf Seiten des TH-Büros davon aus, dass eine wirksame Lohnabtretung an eine Bank vorliegt. Wenn sich jetzt im Nachgang - warum auch immer - heraustellt, es liegt keine wirksame Abtretung vor und der AG hat das pfändbare Einkommen nicht an den TH sondern an den Schuldner abgeführt, dann muss der AG an den TH nochmal zahlen und wird sich das Geld vom Schuldner, seinem Arbeitnehmer wieder holen.

Im Hinblick auf die Kontosperrung, müsste man wissen, ob Sie ein P-Konto haben. Wenn nein, dann wäre das Konto m.E. sowieso bereits erloschen, weil normale Girokonten bzs. das Kontoguthaben voll pfändbar sind und damit Insolvnezmasse darstellen. Die Umwandlung in ein P-Konto ist bei einer Insolvenzeröffnung im November 2013 jetzt auch nicht mehr möglich, weil man hierfür nur 4 Wochen Zeit hat.

Bzgl. der Höhe des Pfandbetrages für diesen Monat, ist es grundsätzlich korrekt, wenn ihre Ehefrau als Unterhaltspflicht berücksichtigt wird. Herausgerechnet kann sie nur werden, wenn der TH einen Antrag auch Nichtberücksichtigung nach § 850c Abs. 4 ZPO stellt und dieser durch das Gericht positiv beschieden wird.
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Buchfan

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Re: Mehere Fragen an euch
« Antwort #2 am: 31. März 2014, 17:11:16 »

Herzlichen Dank für deine Antwort.


Es ist wohl so, mein AG hatte mir telefonisch gesagt, das es keine Lohnabtetung war. Und der TH es einfach nicht geschafft hat. Mit der IBAN Nr.usw. Der TH schrieb ja, das der AG es ausrechnen soll.


Es ist ein P-Konto. Es ist halt mehr Geld drauf wie die 1087,77 Euro. Wenn also z.B. ich morgen 1000,- Euro abhebe, sind noch ca. 800,- Euro drauf. Kann dann vom Rest die Miete abgebucht werden ? Wenn ich dann nur die etwas über 1000,- Euro hätte , würde es sehr eng werden mit meinen Finanzen.


Aber wenigstens ist eins positiv, das mit der Unterhaltspflicht.
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Der_Alte

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Re: Mehere Fragen an euch
« Antwort #3 am: 31. März 2014, 20:10:54 »

Antrag an das Insovenzgericht den Gehaltseingang in voller Höhe freizustellen, weil bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde. Dann steht auf dem P-Konto dieser Betrag unpfändbar zur Verfügung.
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Buchfan

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Re: Mehere Fragen an euch
« Antwort #4 am: 31. März 2014, 20:47:42 »

Herzlichen Dank. Dann bin ich schon mal einen Schritt weiter.
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Buchfan

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Re: Mehere Fragen an euch
« Antwort #5 am: 01. April 2014, 00:50:34 »


Geht diese Bescheinigung auch beim Schuldnerbetrater, der mit mir die Insolvenz vorbereitet hat und beantragt.
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Der_Alte

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Re: Mehere Fragen an euch
« Antwort #6 am: 01. April 2014, 14:36:32 »

Ja, geht auch. Aber nicht in Höhe des Gehaltseingangs, sondern nur nach den unterhaltsberechtigten Personen berechnet. Damit bleibt ggf. immer noch ein Teil des bereits der Pfändung unterworfenen Gehalts pfändbar.

Der Antrag bei Gericht ist der sicherere Weg.
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Insokalle

Re: Mehere Fragen an euch
« Antwort #7 am: 01. April 2014, 18:54:12 »

Das wäre doch ein Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO. Darüber kann nur das Gericht befinden. Der Beschluss käme mE zu spät, so dass nur über den Freibetrag verfügt werden kann. Die 800 € müssten meiner Meinung nach in den nächsten Monat übertragen werden. Wenn die 1000 € im März abgehoben werden, kann die Miete nicht mehr im März überwiesen werden.

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