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Autor Thema: Mietkaution  (Gelesen 3322 mal)

MASKIM

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Mietkaution
« am: 21. Mai 2008, 19:00:03 »

Guten Tag,

ich hoffe hier eine Antwort auf meine Frage kriegen.
October 2007 habe Privatinsolvenz angemeldet. Im April 2008 neue Wohnung bezogen ( hab mich von der Frau getrennt) und Kaution in Bar bezahlt, was wir in dem Mietvertrag aufgeschrieben haben. Die WVP fängt bei mir (laut TH) Ende des Jahres (geschätzt). Und nun Mal die Frage:
wenn ich jetzt die Wohnung kündige (haben mit Frau zueinander gefunden), dann muss ich Kaution an TH übergeben, aber, in Mietvetrag steht, dass ich die Kaution erst nach der Kostenabrechnung kriege. Das passiert normaleweise in Februar 2009, dann bin ich in WVP. Wie wird TH handeln, nach tatsächlicher Beendigung des Mietverhältniss, oder nach dem Zeitpunkt wo ich das Geld kriege?

Ich danke schon mal für Euro Antworten.
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paps

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Re: Mietkaution
« Antwort #1 am: 21. Mai 2008, 23:17:06 »

Wenn Sie jetzt umziehen, wird der TH sehr schnell auf die Kaution zu sprechen kommen.
Auch wenn diese später fällig ist. M.E. aber  nicht erst 2009, da diese nicht mit der Nebenkostenabrechnung gekoppelt ist.
Bestehen keien Ansprüche des Vermieters gegen Sie an der Mietsache, ist die Kaution auszuzahlen.

Sie können mit dem Th klären, ob diese für eine neue Kaution verwendet werden kann. In ihrem Falle ziehen Sie ja in die Wohnung ihrer neuen Gefährtin. Insofern ist die Kaution ehr zur masse zu ziehen.

Aber vielleicht hat ihr alter Vermieter noch Forderungen aus der Mietsache, die er mit der Kaution verrechnen kann.
(z.B. wegen fehlender Mietzahlungen(echter)  oder Sachbeschädigungen oder Renovierungen...)
« Letzte Änderung: 24. Mai 2008, 20:41:40 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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MASKIM

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Re: Mietkaution
« Antwort #2 am: 22. Mai 2008, 09:27:29 »

Hallo Paps, erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich ziehe nicht zur neuen Freundin, sondern zu meiner Frau zurück, in unsere alte Wohnung. Wenn ich erlich bin, wollte ich eingentlich folgendenmaßen handeln:
Da wir kleines Kind haben, ist meine Frau ALG2 empfängerin. Ich möchte bis Ende des Jahres nicht officiell zu Ihr ziehen, sondern bei "Freunden leben". Verstehen Sie was ich meine? Und da ich sowieso noch Kündigungsfrist 3 Monate habe, kann ich natürlich mit dem Vermieter sprechen, dass ich jetzt keine Miete zahle, und Kaution mit den Zahlungen verrechne. Aber wird mir nicht der Absicht von TH vorgeworfen, dass ich die Kaution zur Seite schleppe? Kann mein Insolvenz deswegem umkippen?
Danke schon im Voraus.
MfG
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ThoFa

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Re: Mietkaution
« Antwort #3 am: 22. Mai 2008, 18:35:36 »

Hallo,

wie hoch ist die KAution ? Wie hoch sind Ihre Gesamtverbindlichkeiten im Insolvenzverfahren ?

MfG

ThoFa
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MASKIM

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Re: Mietkaution
« Antwort #4 am: 23. Mai 2008, 08:54:55 »

Kaution ist 1000€, Miete 420 warm
Verbindlichkeiten 10000€
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ThoFa

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Re: Mietkaution
« Antwort #5 am: 24. Mai 2008, 14:43:35 »

Hallo,

Sie haben im Laufe eines Insolvenzverfahren eine Auskunft- und Mitwirkungspflicht (§97 InsO), insofern halte ich ein "Abwohnen" der Kaution für gefährlich. Ein findiger Gläubiger könnte Ihnen daher die Restschuldbefreiung versalzen (§290 1.(5) InsO).

Letztendlich müssen Sie seber entscheiden, ob Sie dieses Risiko eingehen wollen.

MfG

ThoFa
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MASKIM

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Re: Mietkaution
« Antwort #6 am: 25. Mai 2008, 11:36:51 »

Danke für die Antwort.
Warum haben Sie gefragt nach meinen Verbindlichkeiten und Kaution? Ich kann keine Verbindung mit der Antwort verfolgen.
Was um Gläubiger geht, die werden das zu 100% nicht mitkriegen, aber TH weisst Bescheid, das Problem kann nur von ihm kommen, deswegen war auch die Frage, wie wird er handeln.
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ThoFa

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Re: Mietkaution
« Antwort #7 am: 26. Mai 2008, 08:30:13 »

Hallo,

ganz einfach: Hätten Sie jetzt geschrieben es handelt sich um 500,00 € Kaution und 500.000,00 € Schulden, hätte ich Sie gefragt, ob Sie sie nicht mehr alle haben, wegen 500,00 € eine Restschuldbefreiung in Höhe von 500.000,00 € zu riskieren.

MfG

ThoFa
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