"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Mietkaution meiner Ehefrau  (Gelesen 1668 mal)

mikkelangel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Mietkaution meiner Ehefrau
« am: 16. Februar 2013, 14:53:07 »

Hallo, auch ich bin neu hier  :cheesy: und habe eine Frage, die ich bisher in dieser Form nicht finden konnte:

Zu unserer Hochzeit 2010 bin ich offiziell in die damalige Wohnung meiner Ehefrau gezogen. Der Mietvertrag lief bis zuletzt nur auf sie und auch die damalige Mietkaution war komplett von ihr bezahlt worden.

Anfang 2012 sind wir wegen Familienzuwachses in eine größere und teurere Wohnung der gleichen Hausverwaltung gezogen und stehen seither beide im Mietvertrag.
Natürlich erhöhte sich dadurch auch die Mietkaution. Die Aufstockung ging zum Großteil wieder von Ihrem Konto ab, auch wenn ich diese gezahlt habe.

Ende 2012 wurde dann mein Insolvenzverfahren eröffnet.

Nun steht wieder ein Umzug an, da wir endlich ein bezahlbares Haus gefunden haben, welches nur minimal teurer ist als unsere Wohnung.
Aber auch hier wird natürlich wieder eine Mietkaution verlangt.

Aber bekommen wir die bisherige Mietkaution nun überhaupt noch ausgezahlt, oder darf meine Treuhänderin diese mit in die Masse werfen?
Und wenn ja, wie kann das sein, wenn doch ein Großteil aus dem alten Mietverhältnis, das nur auf meine Frau lief, herrührt?   

Ich bin für jede fundierte Meinung dankbar.

Viele Grüße
Peter
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Mietkaution meiner Ehefrau
« Antwort #1 am: 16. Februar 2013, 21:41:39 »

Da der größte Anteil der Kaution nachweisbar von Ihrer Frau vor der Ehe bezahlt wurde, dürfte der TH nach meiner Meinung allenfalls den halben Anteil der Erhöhung beanspruchen. Denn soweit ich das verstehe, ist die Kaution beim Wohnungswechsel nicht ausbezahlt und dann wieder von Ihnen eingezahlt worden, sondern es wurde nur der Differenzbetrag überwiesen. Und der kann zur Hälfte Ihnen zugerechnet werden.
Gespeichert
 

mikkelangel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Mietkaution meiner Ehefrau
« Antwort #2 am: 17. Februar 2013, 12:27:32 »

Danke für diesen ersten Ansatz;

Genau, die Mietkaution der alten Wohnung wurde mit dem Umzug nicht ausgezahlt, sondern quasi Verwaltungsintern nur "umgebettet", um es dem neuen Mietvertrag zuzuordnen. Über das Konto meiner Frau wurde dann der Differenzbetrag überwiesen.

Allerdings hat sich die TH zu Beginn der Insolvenz an die Hausverwaltung gewandt, jedenfalls hat die für die Mietkaution zuständige Bearbeiterin so etwas durchklingen lassen, so nach dem Motto, Sie wüßte dass ich in der Insolvenz bin... Da ich der HV dies nicht mitgeteilt habe gehe ich mal davon aus, dass sie es von der TH erfahren haben...

Die Hälfte der Kautionserhöhung sind etwa 200 Euro, das ließe sich noch ertragen... aber Gewissheit erfahre ich vermutlich nur über TH ?!?
Gespeichert
 

Paula41

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 186
Re: Mietkaution meiner Ehefrau
« Antwort #3 am: 18. Februar 2013, 10:22:51 »

Hallo,

was wurde denn bezüglich der Mietkaution im Insolvenzantrag angegeben? Dabei sollte man jetzt auch bleiben.

mfg
Paula41

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz