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Autor Thema: Mietkaution nicht getrennt vom sonstigen Vermögen angelegt  (Gelesen 1720 mal)

rainer1411

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Guten Morgen zusammen

Frage:

Nimmt dieForderung aus der Mietkaution an der Restschuldbefreiung teil?

Sachverhalt:

Im eröffneten Regelinsolvenzverfahren wurde festgestellt, dass ich als Insolvenzschuldner und Vermieter die Mietkaution, aus Unwissenheit, nicht getrennt von meinem Vermögen angelegt habe.
Aufgrund eigener Recherchen habe ich festgestellt, dass die Mietkaution 1999 vom Mieter auf mein Girokonto und von dort wenige Tage später auf meinem Sparbuch eingezahlt wurde.
Im Mai 2007, gut 6 Monate vor der Eröffnung meines Insolvenzverfahrens, habe ich dieses Geld vom Sparbuch abgehoben und in den nächsten Monaten zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausgegeben.
Dies geschah in Unkenntnis des Umstandes, dass es sich um die Mietkaution handelte.
Zumal es sich um insgesamt 12 Mietobjekte handelte, die alle von einem Verwalter betreut wurden, der in der Regel auch die Mietkaution verwaltete, nur eben bei diesem einen Objekt nicht.
Mir ist bekannt, dass die Mietsicherheit keine bevorrechtigte Insolvenzforderung darstellt.

Ein zusätzlicher Hinweis auf die einschlägige Rechtsquelle wäre prima.

Für Ihre Antworten bedanke ich mich im voraus.

MfG

rainer1411
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rainer1411
 
 

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