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Autor Thema: Mietkaution unaufgefordert an TH überweisen?  (Gelesen 2312 mal)

diehier

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Mietkaution unaufgefordert an TH überweisen?
« am: 03. September 2008, 12:11:01 »

Hallo,

ich bin vorletzten Monat zum zweiten Mal in der Eröffnungsphase umgezogen und werde wahrscheinlich wieder die erbrachte Kaution an den TH überweisen müssen.

Meine Frage: Muss ich das unaufgefordert tun oder kann ich auf doof machen und auf seine "Bitte" um die Kaution warten?

Bisher habe ich nichtmal meinen ehemaligen Hausverwalter gebeten, das Kautionskono freizugeben.

Ist es möglich, dass mein Treuhänder sich direkt an meinen Hausverwalter wendet, ohne dass ich davon weiß?

Gruß,
diehier
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paps

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Re: Mietkaution unaufgefordert an TH überweisen?
« Antwort #1 am: 03. September 2008, 21:05:40 »

Zum einen müssen Sie die neue Anschrift ja mitteilen.
Daraus sollte der Th auch schließen können, dass die kaution wieder frei wird.

Zum Anderen:
Wer hat die jetzt fällige Kaution (im Verfahren) gezahlt?

Haben Sie soviel Reserven, dass Sie erneut Kaution aufbringen können?

GGF könnte eine Freigabe beim Inso-Gericht beantragt werden.
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diehier

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Re: Mietkaution unaufgefordert an TH überweisen?
« Antwort #2 am: 04. September 2008, 20:19:06 »

Ja, die neue Adresse hat er natürlich schon. Aber er hat sich bzgl. Kaution noch nicht gerührt und ich auch nicht.

Ja, die Kautionen der letzten beiden Wohnungen (ist ja mein zweiter Umzug seit Inso-Eröffnung) habe ich selbst aufgebracht.

Das ist ja interessant! Was gibt es für Voraussetzungen, um bei Gericht eine Freigabe der Kaution zu beantragen??
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paps

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Re: Mietkaution unaufgefordert an TH überweisen?
« Antwort #3 am: 05. September 2008, 00:22:02 »

Dann würde ich mich vorerst nicht rühren.
Sicherheitshalber aber die ausgezahlte Kaution "beiseite" legen.

Wenn Sie genügend Argumente haben, warum Sie über das gewöhnliche Mass hinaus umziehen und dass durch die Inso keine Kautionszahlung möglich ist, sollte bei einem gut gesonnenen Gericht, auch eine Freigabe möglich sein.
Das würde ich aber erst versuchen, wenn der TH an die Kaution will.
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