"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Mietvertrag nur auf meinen Freund und Treuhänder?1?  (Gelesen 2451 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Mietvertrag nur auf meinen Freund und Treuhänder?1?
« am: 27. Januar 2011, 19:28:33 »

Hallo Leute,

mein Freund und ich möchten zusammenziehen. Aufgrund meiner Inso möchte niemand an mich vermieten, daher haben wir beschlossen, dass nur mein Freund Mieter wird.

Wenn nur er den Mietvertrag unterschreibt, hat der Treuhänder doch keine Handhabe, oder?

Also, ich würde dem Treuhänder und dem Gericht nur meine neue Adresse mitteilen und darauf hinweisen, dass mein Freund alleiniger Mieter ist und ich umsonst bei ihm wohne. Die Kaution hat selbstverständlich auch mein Freund von seinem Konto aus bezahlt.

In Wahrheit bestreiten wir unseren Lebensunterhalt gemeinsam und ich gebe ihm von meinem pfändungsfreien Einkommen in bar etwas zur Miete dazu.

Kann der Treuhänder trotzdem fordern, dass man ihm den Vermieter nennt auch wenn ich gar nicht im Mietvertrag stehe, sondern nur in der Wohnung gemeldet bin?

Wir möchten verhindern,dass unser künftiger Vermieter etwas von meiner Inso erfährt.

P.S. Bin noch im Verfahren, die WVP hat noch nicht begonnen.

Danke.






Gespeichert
 

Achdujeh

  • Gast
Re: Mietvertrag nur auf meinen Freund und Treuhänder?1?
« Antwort #1 am: 27. Januar 2011, 19:41:35 »

Wenn nur er den Mietvertrag unterschreibt, hat der Treuhänder doch keine Handhabe, oder?
Er hätte auch keine Handhabe oder besser gesagt einen Grund, sich um dein Mietverhältnis zu kümmern, wenn du mit unterschreiben würdest.

Also, ich würde dem Treuhänder und dem Gericht nur meine neue Adresse mitteilen ...
Das reicht völlig aus. Mehr wollen weder Gericht noch TH wissen.

Mein Rat: tu einfach, wozu du verpflichtet bist (Adressenmitteilung) und ansonsten anworte nur auf Fragen, die dir auch wirklich gestellt werden.

FG Achdujeh
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: Mietvertrag nur auf meinen Freund und Treuhänder?1?
« Antwort #2 am: 28. Januar 2011, 14:39:43 »

hallo,

hast du oder jemand anderes noch einen tipp, wie ich das schreiben an den treuhänder formulieren kann?

klar, so was wie "hiermit teile ich mit, dass ich zum datum xxxx umziehe".

reicht es ansonsten, wenn ich schreibe, dass ich nicht im mietvertrag stehe?

danke.
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: Mietvertrag nur auf meinen Freund und Treuhänder?1?
« Antwort #3 am: 28. Januar 2011, 14:41:00 »

Wenn nur er den Mietvertrag unterschreibt, hat der Treuhänder doch keine Handhabe, oder?
Er hätte auch keine Handhabe oder besser gesagt einen Grund, sich um dein Mietverhältnis zu kümmern, wenn du mit unterschreiben würdest.

Also, ich würde dem Treuhänder und dem Gericht nur meine neue Adresse mitteilen ...
Das reicht völlig aus. Mehr wollen weder Gericht noch TH wissen.

Mein Rat: tu einfach, wozu du verpflichtet bist (Adressenmitteilung) und ansonsten anworte nur auf Fragen, die dir auch wirklich gestellt werden.

FG Achdujeh

na, wenn ich mit unterschreiben würde, würde der treuhänder eine kopie des mietvertrages sehen wollen und daraufhin den vermieter anschreiben, um ihn über meine inso zu informieren. das ist standard, wenn man noch nicht in der wohlverhaltensphase ist.

lg.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Mietvertrag nur auf meinen Freund und Treuhänder?1?
« Antwort #4 am: 28. Januar 2011, 15:21:15 »

das ist standard, wenn man noch nicht in der wohlverhaltensphase ist.

- die Erklärungspflicht nach § 109 InsO betrifft soweit nur die zum Zeitpunkt der Eröffnung bestehenden Mietverträge. Es ist also nicht "Standard" sondern  eher ein etwas übertriebenes Handlungsbedürfnis einiger Treuhänder.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz