"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Mutterschaftsgeld etc.  (Gelesen 1987 mal)

chantal81

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27
Mutterschaftsgeld etc.
« am: 27. April 2011, 23:14:33 »

Hallo zusammen, erstmal möchte ich allen Danken für die Beantwortung meiner Fragen. Ihr habt Recht, das es um mich geht, komme damit nicht so gut klar, das ich diesen Weg gehen muss. Da ich auch noch schwanger bin.. Sorry das ich meine Freundin vorgeschickt habe..

Nun zu meiner Frage, ab Juli erhalte ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und der Rest zahlt der Arbeitgeber dazu. Wie sieht das nun aus? Es ist ja so das der Arbeitgeber das pfändbare Einkommen an den Th zahlt. In dem Fall wäre es ja so das der Arbeitgeber ja nur zuzahlt. Das Einkommen vom Arbeitgeber plus Krankenkasse wäre dann pfändbare Einkommen, aber das wird ja getrennt bezahlt. Wie läuft das dann? Und die krankenkasse zahlt ja für die 6 Wochen, wie sieht es da aus? Ich hoffe ihr versteht mich, worauf ich hinais möchte.. Danke
Gespeichert
 

Angestellte80

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 229
Re: Mutterschaftsgeld etc.
« Antwort #1 am: 28. April 2011, 07:23:07 »

es kann durchaus sein dass dein TH dann von dir verlangt das pfändbare Einkommen an Ihn zu überweisen!

Ich finde es überings toll, dass du doch noch ehrlich bist und dazu stehst.  :respekt: Klar ist es unangenehm, aber kein Weltuntergang!!  :smoke:
Gespeichert
Viele Grüße

Angestellte80
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Mutterschaftsgeld etc.
« Antwort #2 am: 28. April 2011, 07:48:32 »

Mutterschaftsgeld ansich ist nach §54 Abs. 3 SGB I nicht pfändbar. Ebenso übrigens Elterngeld soweit es die anrechnungsfreien Beträge nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nicht übersteigt

Würde eine Kontopfändung vorliegen, so würde hier die 14 Tages frist gelten in der die Bank das Geld ohne Abzug an Sie auszahlen müsste.

In Ihrem Fall würde sich der pfändbare Anteil somit alleine aus dem Gehalt (Zuschuss), welches Sie vom Arbeitgeber beziehen berechnen.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz