ich frage diese Frage, weil ich keine eindeutige Antwort finden kann bzw nur unterschiedliche Meinungen.
Wenn man nach 6 Jahren mit der Privatinsolvenz durch ist, sprich Restschuldbefreiung erteilt und auch alles sonst ok gelaufen ist, muss dann die Schufa auch wieder bereinigt werden? Sprich "negative" Einträge rausgenommen werden? Oder passiert das erst 3 Jahre nach der RSB?
Eine andere Frage ist, dass ich gestern vom AG den Beschluss erghalten habe, dass meinem Antrag nach Erhöhung der Pfändungsgrenze nicht stattgegeben wurde. Lohnt es sich da überhaupt Beschwerde einzulegen? In dem Beschluss wird von dem Einkommen meines Mannes und mein Einkommen gesprochen und wir "genug" hätten. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass man uns nicht einfach zusammenwerfen kann, da er ja auch bei meinem Gehalt als Unterhalspflichtiger und andersrum nicht berücksichtigt wird. Zudem hat der TH Angaben gemacht, dass wir ein Einkommen haben von Summe X, welches aber von dem tatsächlichen Einkommen ca 150 Euro (nach unten) abweicht. Zudem wäre es durchaus vertretbar monatlich 150 Euro Benzinkosten plus 200 Euro zu tragen. Dadurch habe ich aber weniger als jemand alleine, der eine Pfändungsfreigrenze hat, ohne Unterhaltspflichtige Personen. Ab Sommer kann bei mir eh nichts mehr gepfändet werden, aber fair ist es nicht und es geht ums Prinzip. Der TH kann uns nicht zusammenwürfeln und sonst immer von zwei einzelnen Personen sprechen....
Was wäre wenn wir getrennt wären? Da haben wir auch kein doppeltes Einkommen? Ach ja mein Mann ist auch in der PI
Stell ich mich kleinlich an oder könnte ich mit der Beschwerde erfolg haben? Wenn ja, wie kann ich sowas schreiben?