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Autor Thema: Nachtragsverteiligung vom TH im nachhinein stellbar?  (Gelesen 1295 mal)

lucky7777

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Nachtragsverteiligung vom TH im nachhinein stellbar?
« am: 23. September 2009, 19:38:23 »

Hallo Insokalle,

vielen Dank für die Antwort.

Jetzt war ich heute beim TH und habe die ausgefüllte FA-Aufforderung (hatte in 2008 kein EStfähiges Einkommen) samt ESt-Bescheid vom 18.9.09 über 1.140 € abgegeben. Wie es der Zufall will hat er persönlich (nicht Sekretärin) die Tür geöffnet. Nach kurzer Erklärung meinte er, dass trotz WVP/RSB-Phase die ESt-Erstattung er kassieren würde, er prüft das und meldet sich. Der ARGE soll ich mitteilen, dass er die Finger drauf hat. Tür zu.

Und zu guter letzt war heute Betriebsausflug bei der ARGE.

Bin ich froh, wenn das alles vorbei ist.

Nochmals lieben Dank und VG

Hallo,

na war ja auch egal, wer´s kassiert. Er beantragt jetzt die Nachtragsverteilung und freut sich ein zweites Loch in A...!   

mfg
Paula41

Hallo Paula41,

das kann er auch noch im Nachhinein machen? Gibt es Gesetz, das mich davor schützt?
Das wäre doch sein eigenes Versäumnis wenn er es noch nicht gemacht hat.

Was geht vor SGB oder InsO?
Wenn SGB entscheidet, dass die ESt in Oktoberberechnung hineinkommt, was soll ich dann machen?
Den Antrag bei ARGE habe ich heute vor dem "Besuch" beim TH per email gestellt, da ja ESt vom TH
in der WVP nicht pfändbar ist.

Bitte sagt mir eure Meinung nochmal dazu.

Vielen lieben Dank an Alle
Gespeichert
 

lucky7777

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Re: Nachtragsverteiligung vom TH im nachhinein stellbar?
« Antwort #1 am: 23. September 2009, 19:40:34 »

Hallo Insokalle,

hat sich überschnitten  :rougi:

Vielen Dank für Deine Antwort.

Das Schiff sinkt nun blubbblubbblubbb
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