Hallo Paps... ;-)
Sorry, aber ich glaube wir verstehen uns hier einfach schon mal grundlegend falsch. Eine einfache Antwort in Form der Paragrafenangabe hätte mir vollkommen gereicht. Man muss ja nicht alles aus der eigenen Perspektive wertschätzen und kommentieren. Der Gesamtzusammenhang ist eben in jedem Insolvenzfall etwas anders gelagert. Nur darlegen wollte ich diesen wegen einer solch einfach gehaltenen Frage eigentlich nicht.
Im Übrigen bin ich durchaus der Nutzung von Suchprogrammen wie Google und Yahoo mächtig. Beruflich für mich ein absolutes MUSS. Nur hab ich eben diesen einen Punkt nicht gefunden. Sorry.
In diesem Sinne... Trotzdem vielen Dank für den Paragrafenverweis.
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Aber gern noch eine abschließende Erläuterung zum eigentlichen Thema meinerseits:
Meine Befindlichkeiten spielen in dem Fall tatsächlich keine Rolle. Hier geht es ausschließlich darum, den bevorstehenden Verfahrensabschluss nicht unnötig zu verzögern oder zu verkomplizieren. Nicht mehr und nicht weniger. Es soll durchaus schon vorgekommen sein, dass solch "nachgemeldeter" Gläubiger zu Komplikationen und langwirigen Verzögerungen geführt hat. Zuweilen dann, wenn die Forderung der Höhe nach noch nicht einmal genau feststeht und Teile der Abrechnung strittig sind.
Fakt ist, dass Teile der NK-Abrechnung unrichtig sind und von mir bestritten werden müssen. Einfach schon aus dem Grund, weil es ja noch einen Teil dieser Abrechnung gibt den ich zeitanteilig begleichen muss. Und da kann ich nicht mal eben ein paar Hunderter anerkennen die nicht sein dürften. Nachgeben aber würde der Hauseigentümer auch um keinen Cent. Allein die gerichtliche Auseinandersetzung dahingehend würde sich über Monate hinziehen. Und das bei einem absehbaren Verfahrensabschluss innerhalb der kommenden 36 Tage??? Wer wäre denn so blöd das aufs Spiel zu setzen?
Und was das "sauber herauskommen" angeht. Ich sehe da im eigentlichen kein Problem. Wie ich schon sagte, der Eigentümer war langfristig vom Verfahren informiert, hätte eine Zwischenabrechnung machen und seine Forderung melden können. Wenn er das nicht tut... Sorry, sein Versäumnis!
Und mal ehrlich... Mein Anliegen ist nicht, dass jeder Gläubiger möglichst gut aus der Sache rauskommt, sondern dass ich selbst endlich mit dem Ars.. an die Wand komme. Und da ist mir das Verfahrensende nunmal einfach wichtiger. Sorry wenn ich so ehrlich sein muss...
Nix für ungut und ebenfalls "Sorry für die klaren Worte" ;-)
Schönen Abend und schönes WE noch
LG Amrod