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Autor Thema: nebenkostenabrechnung vom vorjahr,anteilig zur insomasse?  (Gelesen 1919 mal)

milva123

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ich habe mal eine frage,bin seit 8.dez . 08 in der inso.

und zwar habe ich vorgestern meine nebenkostenabrechnung vom jahr 2008 für die heizung und warmwasserabrechnung bekommen.

darf ich diese bezahlen oder gehört dieses geld mit zur insolvenz?
kann man das nachmelden?
es sind über 400 euro und ich habe auch im mom. garnicht so viel geld,müsste den betrag aber an meine mitmieter unter mir bezahlen,da wir selbst öl tanken müssen und dann von einer firma abgerechnet wird am ende des jahres..
bin ziemlich unsicher,soll ich mit meiner treuhänderin darüber sprechen?
normalerweise sehe ich es so das alles was vor dem 8.12.08 an schulden war zur insomasse gehört,aber die abrechnung kam ja leider erst jetzt...gehört es nun dazu oder nicht?

liebe grüße und vielen dank schonmal für eure hilfe
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milva123

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Re: nebenkostenabrechnung vom vorjahr,anteilig zur insomasse?
« Antwort #1 am: 02. Juni 2009, 09:22:00 »

schade das mir niemand helfen kann... :neutral: :heulen:
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Insokalle

Re: nebenkostenabrechnung vom vorjahr,anteilig zur insomasse?
« Antwort #2 am: 02. Juni 2009, 16:20:18 »


Nachforderungen aus Mietnebenkostenabrechnungen sind meines Wissens auf die Zeiträume vor und nach Verfahreneröffnung aufzuteilen.
Ich glaube, Ihre Konstruktion verstehe ich aber nicht so ganz.
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milva123

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jetzt ist die sache eskaliert!
mein mitmieter unter mir fordert die summe bis übermorgen ein.wenn ich nicht zahle geht er zum rechtsanwalt und will mich anzeigen,und dann käme der gerichtsvollzieher und würde sich das geld für ihn holen.ich hätte betrug gemacht und meine inso wäre damit hinfällig.
ich habe jetzt wahnsinnige angst,kann das wirklich passieren?ich konnte ja nicht vorraussehen wieviel heizung verbraucht wird,es war ja auch ein kalter winter... :sad:
ich kann meine treuhänderin auch rst morgen mittag erreichen,und was mache ich wenn sie nicht da ist?kann ich dann auch auf dem gericht nachfragen?
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Insokalle

Re: nebenkostenabrechnung vom vorjahr,anteilig zur insomasse?
« Antwort #4 am: 03. Juni 2009, 17:40:37 »


Sie sollten sich nicht von den Drohungen einschüchtern lassen. Das ist eine inzwischen leider beliebte Vorgehensweise. Erlären Sie ihm die Situation und dass Sie im Dialog mit Ihrem IV stehen. Zur Not verweisen Sie ihn an den IV.
Mehr fällt mir hier nicht ein, da Ihre genauen Vereinbarungen mit dem Nachbarn immer noch unklar sind.
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