"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Neue Anschaffung bzw. Anmeldung eines Motorrades  (Gelesen 1453 mal)

der_pringles

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Neue Anschaffung bzw. Anmeldung eines Motorrades
« am: 04. Mai 2011, 19:42:27 »

Hallo, ich befinde mich seit 01/11 in der privaten Insolvenz.Beschluss vom 17.01.11

Letzten Monat war der erste Gerichtstermin wo die Prüfung des schriftlichen Verfahrens stattfand.

Mein Treuhänder wollte auch bereits mein Auto veräussern bzw. ich sollte das in Raten bei ihm abzahlen, aber durch meinen neuen Job, bin ich auf das Auto angewiesen.

Nun schenkte mir ein Freund, ein Motorrad (wirklich geringer Wert). Kann ich das jetzt auf mich anmelden? Ich meine, dann habe ich ja wieder einen neuen Wert für die Einkommensliste!?

Ich habe hier (http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Auto-anmelden-trotz-Insolvenz--4042.html) eben gelesen, dass man in der WVP neues Vermögen anhäufen darf. Gilt das auch schon in meinem Fall?
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Neue Anschaffung bzw. Anmeldung eines Motorrades
« Antwort #1 am: 05. Mai 2011, 07:46:51 »

Im eröffneten Verfahren würde das Motorad wieder zur Insolvenzmasse fallen! (siehe Auto)

Erst nach Aufhebung des Verfahrens kann wieder problemlos Vermögen gebildet werden! (Aufhebung ca. 1-1,5 Jahre nach Eröffnung)
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

juergengrisu

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 210
Re: Neue Anschaffung bzw. Anmeldung eines Motorrades
« Antwort #2 am: 05. Mai 2011, 09:28:40 »

Hi ;)

Das Insolvenzverfahren muss nach §200 InSo aufgehoben sein, gleichzeitig wird dann die Restschuldbefreiung angekündigt.
Erst dann ist man in der Wohlverhaltensphase und darf in dieser dann Neuvermögen bilden vorher nicht.
Gruss
juergengrisu
Gespeichert
 

der_pringles

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Neue Anschaffung bzw. Anmeldung eines Motorrades
« Antwort #3 am: 05. Mai 2011, 15:18:41 »

Danke für die Antworten
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz