Hallo Paps!
Danke für Deine Antwort!
Ja, wir haben die Geburt angezeigt bzw. mussten wir eine Kopie der Geburtsurkunde beim AG einreichen. Aber die Sachbearbeiterin (mittlerweile wegen vieler Fehler entlassen) hatte die Unterhaltspflicht für unseren Sohnemann nicht in deren Lohnabrechnungssystem eingetragen und somit ist für mehrere Monate der vollständige Pfändungsbetrag ausgezahlt worden. Mein Freund wurde so gestellt, als hätte er nach wie vor keine unterhaltsberechtigten Personen, was sich ja durch die Geburt unseres Sohnes geändert hat. Die Lohnsteuerkarte für 2010 hatten wir im letzen Jahr noch ändern lassen (Eintragung 0,5).
Hab nochmal ein bisschen gegoogelt und noch folgendes gefunden (Antwort eines Anwalts):
2. Sicherung des laufenden Unterhalts
Wie auch in § 100 InsO geregelt ist auch im laufenden Insolvenzverfahren die bestehenden laufenden Unterhaltsansprüche zu berücksichtigen. Der Insolvenzverwalter, der von der Unterhaltsverpflichtung Kenntnis hat, kann die zu viel vom Arbeitsgeber erhaltenen Beträge nicht vereinnahmen. (auch wenn man in der Praxis gerne den Kurs fährt, was mal auf dem Konto ist bleibt auch auf dem Konto.) Soweit der Insolvenzverwalter den laufenden Unterhalt nicht unmittelbar an die Kindsmutter oder Jugendamt weiterleiten möchte (meist nicht der Fall, weil nicht Aufgabe des Verwalters) so hat er Ihnen zur Erfüllung des laufenden Unterhaltes die zuviel überwiesenen Beträge zu überweisen, damit Sie selbst die Zahlungen vornehmen können.
Der Insolvenzverwalter darf nur die Beträge zur Verteilung an die Gläubiger vereinnahmen, die auch tatsächlich pfändbar sind.
Demnach müsste der Verwalter den zuvielgezahlten Betrag an uns auskehren oder sehe ich das falsch? Bei dem obigen Antwort ging es um einen Fall, bei dem der AG auch die pfändungsfreien Beträge nicht berücksichtigt und somit komplett an den Verwalter/Treuhänder ausbezahlt hat. Dann kam das Jugendamt und hat gepfändet... So haarig ist es bei uns Gott sei Dank nicht aber ich verstehe das so, dass der Verwalter das Geld auszuzahlen hat.
Oder hast Du andere Erfahrungen gemacht? Gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage, dass der Arbeitgeber dennoch für die Zahlung verantwortlich ist?