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Autor Thema: Zusatzeinkommen zur Pflege der Schwerbinderter Mutter  (Gelesen 1623 mal)

sinagirl

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Hallo und Frage an die Experten.

Meine Mutti ist erheblich Schwerbeschädigt und die AOK bietet mir an das ich monatlich 250€ zur Unterstützung erhalten kann.

Diese werden für Reinigung der Wohnung und Einkäufe bezahlt.

Was verbleit mir an Einkommen? Es wird ja wohl angerechnet zu meinen Arbeitseinkommen?
Oder gibt es da Sonderreglungen?

Für mich entsteht da ein erhöhter Zeitaufwand.

Was würde mir  Verbleiben?

Danke für Eure Hilfe
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Insokalle

Re: Zusatzeinkommen zur Pflege der Schwerbinderter Mutter
« Antwort #1 am: 14. Mai 2013, 16:29:14 »

Letztere Frage ist so nicht zu beantworten.

Abgesehen davon dachte ich erst, es wäre einfach. Scheint aber nicht so zu sein. Wenn Sie Pflegegeld bekommen sozusagen als Pfleger, dann ist das mE pfändbar. Die Frage ist dann, wie? Dieses Pflegegeld für nahe Angehörige dürfte steuerfrei sein (§ 3 Nr. 36 EStG). Das hilft aber nicht unbedingt weiter. Wäre es nicht steuerfrei, wären es wohl eher gewerbliche Einkünfte als Arbeitnehmereinkünfte. Übertragen auf das Pfändungsrecht würde das bedeuten, es wäre im lfd. Verfahren in voller Höhe pfändbar.
Die nächste Frage wäre, ob für diese Tätigkeit eine Freigabe durch den IV möglich wäre. Falls ja, dann wäre die Folge die Anwendbarkeit von § 295 Abs. 2 InsO. Die Fragen dazu sind hier schon ausführlich angesprochen worden.

Sie könnten das Gericht und den IV hierzu befragen, vielleicht hatten die solchen Fall schon.

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sinagirl

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Re: Zusatzeinkommen zur Pflege der Schwerbinderter Mutter
« Antwort #2 am: 14. Mai 2013, 18:28:01 »

@ Insokalle: Als gewerblich? Ist es eher möglich  von einer Art Minijob oder so? Dieses Einkommen soll Steuerfrei sein?
Letzentlich stellt sich die Frage ob es sich für mich rechnet? Zur Ausübung brauche ja wieder meinen PKW, dieser hat ja auch Verschleiss und Benzinkosten. Ich wohne ja nicht in unmittelbarer Nähe bei Ihr. Vieleicht ist es ratsam eine Dritte Person zu fragen die dieses auf Ihren Namen übernimmt?
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Insokalle

Re: Zusatzeinkommen zur Pflege der Schwerbinderter Mutter
« Antwort #3 am: 14. Mai 2013, 19:17:14 »

Arbeitnehmertätigkeit (Minijob) halte ich nicht für gänzlich ausgeschlossen. Das FG Nds. stellte auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Pfleger und pflebedürftiger Person ab. Die müsste bei einem Minijob aber die pauschalen Lohnnebenkosten tragen. Mögl. fragen Sie zu dazu einen Stb.
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