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Autor Thema: Nicht pfändbare Vergütungen  (Gelesen 2532 mal)

flohdaniel

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Nicht pfändbare Vergütungen
« am: 15. Juni 2009, 12:14:45 »

Hallo,

mein Arbeitgeber möchte mir etwas gutes tun, und mir das Leben in der Insolvenz etwas leichter machen.
Die Idee mit dem Firmenwagen konnte ich erstmal ausklammern, da hierdurch mein Nettolohn zu sehr sinkt.

Gibt es andere, rechtlich problemlose Möglichkeiten einem Arbeitnehmer etwas gutes zu tun? Eine Lohnerhöhung würde ja nur den Gläubigern zugute kommen, aber so gut wie nicht dem Arbeitnehmer.
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rookie

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Re: Nicht pfändbare Vergütungen
« Antwort #1 am: 15. Juni 2009, 12:52:22 »

Nettolohn senken...Differenz mit unpfändbaren Beträgen ( z.B. Aufwandsentschädigungen ) wieder auffüllen...

Ob das aber so legal ist sei dahingestellt


Das mit dem Firmenwagen funktioniert nicht....wird als geldwerter Vorteil zum Gehalt hinzugezogen...

Wenn das so ginge hätte ich auch nen Firmenwagen......nen Porsche Cheyenne und Gehalt vor der Pfändungsgrenze :juchu:
« Letzte Änderung: 15. Juni 2009, 12:56:25 von rookie »
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flohdaniel

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Re: Nicht pfändbare Vergütungen
« Antwort #2 am: 16. Juni 2009, 09:37:34 »

Naja es geht und ging weder um nen Porsche Chayenne noch darum sich zu bereichern, sondern schlichtweg drum ein paar Euro mehr zur Verfügung zu haben um zB den Weg zur Arbeit ein wenig entspannter angehen zu können....

Also keine aufgreifbaren Ideen ?
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redster

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Re: Nicht pfändbare Vergütungen
« Antwort #3 am: 16. Juni 2009, 12:12:55 »

Ich selber habe nach Rücksprache mit dem Inso-Verwalter den Maximalbetrag von 210,- Euro in eine Direktversicherung gepackt. Bringt monatlich netto etwas weniger, rechnet sich für mich aber allemal, denn dadurch sinkt auch das pfändbare Einkommen  und somit wird weniger gepfändet. Langfristig sinnvoll, denn "die Rente ist NICHT sicher"  :nono:

Ansonsten bin ich auch für legale Tipps dankbar, denn mein Arbeitgeber hat durchaus auch ein Interesse daran, dass mehr übrig bleibt. Gerade §850a ZPO berücksichtigt ja z.B. Mehrarbeit und Weihnachtsvergütung, allerdings bin ich mir nicht sicher, wie sich das umsetzen ließe.
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flohdaniel

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Re: Nicht pfändbare Vergütungen
« Antwort #4 am: 16. Juni 2009, 12:42:28 »

Weihnachts/Urlaubsgeld wäre auch etwas wo ich gehofft hatte das man da was machen kann.

Für eine Rentenversicherung oder vergleichbares habe ich beim besten Willen leider zur Zeit kein Geld über. Solche Themen werde ich erst nach Ablauf der 6 Jahre in Angriff nehmen können.
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rookie

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Re: Nicht pfändbare Vergütungen
« Antwort #5 am: 16. Juni 2009, 13:16:59 »

@ flohdaniel

na ich hab ja auch nur Spass gemacht.

 :wink: :biggrin: :biggrin:

Mehrarbeitwird auch zu 50% gepfändet.....und davon habe ich jede Menge...uarghhh
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redster

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Re: Nicht pfändbare Vergütungen
« Antwort #6 am: 16. Juni 2009, 13:25:37 »

Für eine Rentenversicherung oder vergleichbares habe ich beim besten Willen leider zur Zeit kein Geld über. Solche Themen werde ich erst nach Ablauf der 6 Jahre in Angriff nehmen können.

Bei mir ist es so, dass ich dadurch ca. 35,- Euro/Monat "weniger" habe, dafür aber 210,- Euro/Monat in eine gesetzlich geförderte, nicht pfändbare Versicherung packe. Ich komme mit dem, was übrig bleibt aber auch sehr gut zurecht. Bin das aber auch erst nach einem Jahr angegangen, nachdem sich erstmal gezeigt hat, wie sich die Lage entwickelt.
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flohdaniel

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Re: Nicht pfändbare Vergütungen
« Antwort #7 am: 16. Juni 2009, 14:20:42 »

Sicherlich eine gute Idee, nur ist es zur Zeit so, dass mir die beispielhaften 35,- EUR im Monat weniger wirklich nicht helfen, 35,- EUR mehr dagegen schon.

Ich lebe nicht überschwenglich, aber die Fahrt zur Arbeit, das Futter für meinen Hund und die ganzen Kosten für Strom und Lebenshaltung sind einfach so verdammt hoch.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2009, 16:24:27 von flohdaniel »
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rookie

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Re: Nicht pfändbare Vergütungen
« Antwort #8 am: 16. Juni 2009, 14:42:43 »

@ flohdaniel

sei mir nicht böse aber die Inso ist halt mal kein Zuckerschlecken schliesslich schuldest Du / ich / wir/ den Gläubigern ne Menge Knete und da muss man schon mal Abstriche machen....schliesslich scheint am Ende des Weges die Sonne und bist die Sch...los

Wenn Du deine Schulden jeden Monat abbezahlst hast Du auch nicht mehr übrig zum Leben oder ?

Gewöhn dich daran dein Leben etwas umzustellen gerade was Ausgaben betrifft....das müssen wir alle.

Also knauser nicht wegen 35€ rum...

Soll ja auch ne Strafe sein über 6 Jahre gepfändet zu werden.

Hör auf zu jammern und schau wo Du Ausgaben einsparen kannst damit du hinkommst bis zum nächsten Ersten.
Kann doch nicht so schwer sein.

Billiges Hundfutter bekommst Du z.B. bei Aldi und Co. und Kosten für den Arbeitsweg haben wir alle


Schliesslich gibt Dir hier der Gesetztgeber die Chance auf nen neuen Anfang. Das war nicht immer so und wer weiss wie lange das noch so geht schliesslich kostet das die Länder jährlich zig Millionen.


Nix für Ungut aber das musste mal raus weil hier einige die Inso machen  aber auch auf nichts verzichten wollen

Hättest ja keine Miesen machen müssen das Geld was dir nicht gehört haste ja vorher auch verbraten......die Pfändungstabelle gilt für alle und es liegt an Jedem was er daraus macht...fertig

« Letzte Änderung: 16. Juni 2009, 15:01:00 von rookie »
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flohdaniel

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Re: Nicht pfändbare Vergütungen
« Antwort #9 am: 16. Juni 2009, 16:22:30 »

Schlimm finde ich es immer, wenn man konstruktive Fragen stellt und dann Antworten wie diese bekommt.

Du kennst mich nicht, weisst nicht wie und unter welchen Umständen ich lebe, arbeite und gelebt habe. Trotzdem versuchst du hier weise zu wirken und Lebensberatung zu machen, bei jmd. der vielleicht gar keine braucht, weil er schon alles tut und selbst nicht doof ist.

Mir ist klar das ich in der Insolvenz nicht reich werden kann, ich will nur leben. Und um das zu erreichen brauche ich Antworten, und keine altklugen Ratschläge.  :coffee:

Und dies meine nich nicht "Böse", sondern ganz neutral.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2009, 16:25:45 von flohdaniel »
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rookie

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Re: Nicht pfändbare Vergütungen
« Antwort #10 am: 16. Juni 2009, 16:53:57 »

Leben wollen wir hier alle..... :hi::::: :coffee:

« Letzte Änderung: 16. Juni 2009, 16:59:12 von rookie »
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