Hallo,
Inso 2010 eröffnet und befinden uns noch im offenen Verfahren.
Anfang 2010 sind wir umgezogen.
Für die alte Wohnung wurde eine Kaution hinterlegt.Dies haben wir im Erstgespräch beim TH gemeldet, seine Antwort war "Die können sie bestimmt für was anderes gebrauchen".
Nun ist es so das der ehemlaige Vermieter von uns auch von Anfang an zur Tabelle gemeldet ist:Der Vvermieter bekam 2009 noch eine Miete von uns, wo wir uns jedoch mit dem arbeitsamt einigen konnten und der Vermieter sein Geld erhalten hatte. jedoch Überschnitt sich die ganze Sache und der Vermieter nahm sich einen Anwalt.Seinen Anwalt meldeten wir ebenfalls zur Tabelle.Dies geschah alles vor der Inso.(zu diesen Zeitpunkt steckten wir schon in der Insovorbereitung mit Beratungsstelle)
Nun gut, beide sind gemeldet ob sie letzendlich was angemeldet haben weiß ich nicht.
Anschließend bekamen wir jetzt die NK Abrechnung von 2010.Wir riefen den Vermieter an und verwiesen auf die Inso und das er ja auch Gläubiger sei und das er ja auch immerhin noch die Kaution habe.
Man kontrollierte es und nun erhielten wir eine Auflistung was mit der Kaution geschehen ist.
Eimal wurde die NK abrechnung von 2009 abgehalten (soweit ok)
Dann seine Anwaltsgebühren (keine Ahnung ob es ok ist)
und eben die NK Abrechnung von 2010.
Nun bleibt jedoch noch ein Restbetrag von ca 250€ da die Kaution nicht ausreichte.
Sollen wir den Vermieter nochmals darauf hinweisen das er es zur Tabelle melden soll? Wir können nicht bezahlen und ich glaube auch wir dürfen ja nicht bezahlen, oder (da ja Gläubiger)?
Müssen wir diese NK-Abrechnung dem TH zuschicken oder reicht es wenn wir den Vermieter nochmals auf die Inso verweisen.Achja die Nebenkosten sind vor Insoeröffnung entstanden die abrechnung kam aber erst jetzt.
Vorab schonmal besten dank