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Autor Thema: Obliegenheiten verletzt  (Gelesen 3819 mal)

aolachter

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Obliegenheiten verletzt
« am: 09. Februar 2010, 19:32:12 »

Hallo,

meine Inso läuft im Sommer aus.
Nun musste ich wegen Unterhalt vor Gericht und bei einem Gespräch mit der Anwältin stellte sich raus, daß ich Depp seit Beginn der Inso dem TH keine einzige Veränderung mitgeteilt habe. Weder Umzug noch Jobs.
Okay, man darf mich steinigen aber ich muss 2 Dinge noch erwähnen:
1. habe ich damit aber keinen Gläubiger geschädigt denn durch meine 3 Kinder hab ich so hohe Unterhaltszahlungen zu leisten, daß ich immer in der Freigrenze liege.
2. hat sich der TH bis auf einmal im ersten jahr niemehr bei mir gemeldet.

Nun weiss ich nicht was ich tun soll. Meine Rechtsanwältin darf mir keinen Ratschlag geben und die Dame in der Diakonie, die mit mir die Inso eröffnet hat war auch ratlos.

Soll ich die Füsse still halten und hoffen, daß im Sommer alles friedlich zuende geht? Wie läuft das überhaupt ab? Muss man nochmal zum Gericht oder zum TH oder geht das automatisch?
Wird man am Ende nochmal angehört?

Oder soll ich dem TH alles offenlegen und hoffen, daß er ein Herz hat?
Zum Versagen der Restschuld gehört ja neben den Verletzen der Obliegenheiten, daß dadurch ein Gläubiger Schaden genommen hat oder?

Ich habe nach längerer Arbeitslosigkeit im November wieder einen festen Job. Soll ich evtl dem TH die letzten 3 Kontoauszüge schicken mit dem Hinweis, daß er ja vor drei Monaten den Vertrag von mir bekommen hat und ich bis heute keine Antwort bekommen hätte, daß ich ihm nun die ersten Kontoauszüge schicke und frage, ob ich auch bis Ende die auszüge weiterschicken soll?

Wäre für kompetente Antworten super dankbar.

Ja und ich weiss, daß ich ein Trottel bin! :-)
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paps

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #1 am: 09. Februar 2010, 23:48:18 »

Sie sind ein Trottel.
Das ist Fakt. :wallbash:
------------------------
Ich würde es wie folgt angehen:
Fakt ist aber auch, dass Sie zumindest dem TH den neuen Job mitgeteilt haben.
Ich würde mal ganz unverbindlich im Büro des Th un auch bei Gericht anrufen und fragen, wieso der Arbeitgeber noch immer keine Mitteilung zum Andrkonto hat.
Da haben Sie den Arbeitgeber nun schon mal die Inso gebeichtet und dann tut sich nichts.
Bezüglich des Umzugs, der ja in der WVP stattfand, könnte man dann den Ahaeffekt nutzen. "Sie haben ja dann meine neue Anschrift auch noch nicht? Die gebe ich gleich mal durch."
Lassen Sie sich Namen und Position des Gesprächsteilnehmers geben und teieln Sie dann sowohl dem InsoGericht als auch dem TH den neuen Job und die Adresse mit.
---------------------------------------------------
Im Übrigen kommt es nicht unbedingt darauf an, dass die GL benachteiligt wurden.
Gerade was das Verschweigen des realen Einkommens betrifft, könnten Sie schlechte Karten haben.

Sie sind ein Trottel !
Ich hoffe Sie haben Glück und es wird alles so akzeptiert.  :wallbash:

Im Übrigen würde ich nie in einem Forum offiziell zum Betrug aufrufen.
Ich habe nur meine mögliche Vorgehensweise  dargestellt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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aolachter

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #2 am: 10. Februar 2010, 12:41:09 »

Ich denke, ich werde dem TH die Wahrheit sagen, alles nachträglich offen legen und hoffen, das er auch nur ein Mensch ist.

Ich hab jetzt endlich nach Jahren den Unterhalt für meine Kinder geregelt, hab mit dem Jugendamt Ratenzahlungen vereinbaren können wegen zurückforderndem Unterhaltsvorschuss und die Pfändung auf meinem Konto ist auch weg.

Es könnte also alles so schön sein aber wenns dann so kommen sollte, daß er das nicht akzeptiert, werde ich halt die nächsten 10 Jahre wieder 30000 Euro Schulden haben und EV leisten müssen. Bezahlen kann ich die Gläubiger jedenfalls nie mehr, denn ich bin schon bei meinem Existenzminimum von 800 angelangt.
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rookie

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #3 am: 10. Februar 2010, 17:01:38 »

Oh Oh.....Hoffen Sie das sie damit durchkommen....Mannohmann......

Wegen soner Sache die RSB verlieren......den Obliegenheitspflichten nachkommen ist doch nun wirklich kein Hexenwerk.

Und so kurz vorm Ende..... :uneinsichtig:

Halten Sie uns mal auf dem Laufenden was draus geworden ist.
« Letzte Änderung: 10. Februar 2010, 17:25:28 von rookie »
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aolachter

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #4 am: 10. Februar 2010, 18:26:40 »

Wenn ich es nicht mache, dann riskiere ich es genauso. Da wird am Ende der laufzeit doch bestimmt nochmal ne Anhörung geben und da will man bestimmt wissen, wieso ich all die Zeit arbeitslos geblieben bin usw

Hab jetzt alle relevanten Unterlagen rausgesucht. Hab aber auch leider erfahren, daß ich TH und Gericht stets informieren hätte müssen. Also bringt es wohl auch nicht, dem TH die Unterlagen zuzusenden und auf Milde zu hoffen. Das Gericht wird bestimmt keine Milde kennen.

Die einzige Hoffnung, die ich noch sehe, ist, daß ich es selber anzeige und das kein Gläubiger dadurch benachteiligt wurde.

Hab jetzt auch einen Brief gefunden vom ersten jahr. Da hat mich der TH noch angeschrieben, ich soll ihm Unterlagen zusenden für seinen Jahresbericht, falls sich was verändert hat.

Danach kam nie mehr was. Aber ich denke, es wäre das schlechteste, ihm zu erklären, daß er auch Schuld trägt :-)

Gibts denn Niemanden, der die Inso bereits durch hat und mir sagen kann, was am Ende passiert?
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rookie

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #5 am: 10. Februar 2010, 19:03:01 »

Am Ende der Inso gibts die RSB....für diejenigen die nicht auffällig geworden sind.

Am Besten Sie treten den Marsch nach vorne an und melden sich beim TH....

Aber ich sehe echt schwarz für Sie.....ganz klare Obliegenheitsverletzung vom Feinsten

Am besten Sie drücken mal ordendlich auf die Tränendrüse warum und wieso....ändern können Sie eh nix mehr an den Tatsachen
« Letzte Änderung: 10. Februar 2010, 19:04:52 von rookie »
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juergengrisu

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #6 am: 10. Februar 2010, 22:23:00 »

ich drücke ihnen die Daumen das es gut geht.....
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aolachter

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #7 am: 10. Februar 2010, 22:46:40 »

Vielen Dank--ich bin hin und hergerissen was ich tun soll. :dntknw:
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juergengrisu

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #8 am: 10. Februar 2010, 22:51:27 »

treten sie den weg nach vorne an wie die anderen schreiben .. denn raus kommts eh ... das wäre sehr ärgerlich deshalb die RSB zu verlieren.. hoffen sie das der TH Mensch ist...
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aolachter

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #9 am: 11. Februar 2010, 11:15:24 »

So, ich hab alles gebeichtet. Nun abwarten, wie die Reaktion sein wird.

Schlimmstenfalls neuer Antrag 2020  :rougi:
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rookie

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #10 am: 11. Februar 2010, 15:39:53 »

Halten Sie uns hier mal auf dem Laufenden was passiert ist.

@ juergengrisu

nützt nix wenn bei Gericht die Ärsche sitzen
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aolachter

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #11 am: 11. Februar 2010, 15:43:59 »

so siehts aus!  :neutral:

Werde Bericht erstatten.
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ThoFa

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #12 am: 12. Februar 2010, 00:10:14 »

Hallo,

es fehlt, wenn Ihre Angaben so stimmen, an der Gläubigerbeeinträchtigung. Insofern droht Ihnen vielleicht ein Antrag auf Versagung der RSB, den dürften Sie aber abschmettern können.

Trotzdem sind Sie ein Trottel.

MfG

ThoFa
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aolachter

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #13 am: 08. März 2010, 18:26:13 »

Zwischenstand:

Treuhänder hat Gericht angeschrieben mit dem Hinweis, daß trotz aller Verstösse kein Gläubiger geschädigt wurde.

Also weiter abwarten.
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KSC

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #14 am: 08. März 2010, 18:32:55 »

Drücke Ihnen auch die Daumen
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aolachter

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #15 am: 08. März 2010, 18:48:15 »

Vielen Dank
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KSC

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Re: Obliegenheiten verletzt
« Antwort #16 am: 08. März 2010, 18:57:08 »

Bin aber auch in so einer scheiß Situation gerade, sind nicht der einzigste.  :smoke:
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