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Autor Thema: Pendlerpauschale oder Steuerfreibetrag????  (Gelesen 3548 mal)

Michael-MK

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Pendlerpauschale oder Steuerfreibetrag????
« am: 14. Dezember 2009, 19:42:08 »

Mein IV verzögert den Schlußbericht für das Amtsgericht. Begründung ist das dort sehr viel zu tun sei. Ich frage da nun seit monaten nach und immer sind es andere Gründe. Aber sie haben mir mitgeteilt sie versuchen es dieses Jahr noch zuzusenden.

Warum brauche ich den Schlusstermin?

Ich bin seit Oktober von meinem Arbeitgeber versetzt worden. Das bedeutet für mich das ich nicht mehr zu Fuß zur Arbeit kann, sondern jeden Tag 140 Km fahren muss. Weche finanzielle Mehr-Belastung das ist, bauche ich nicht zu erwähnen.

Sollte der Schlusstermin vom AG für dieses Jahr noch beschlossen werden, habe ich ja die Chance zumindest bei der Einkommensteuererklärung die Pendlerpauschale geltend zu machen, bzw zu bekommen. Ist der Schlusstermin erst in 2010, egal ob am 10 Januar oder 15 Juni, muss ich komplett für 2010 die zu erwartende Rückzahlung abgeben. Bitte um Info wenn ich hier schon falsch liege.

Meine Frage nun:

Man kann sich doch auf die zu erwartende Pendlerpauschale einen freibetrag anrechnen lassen. So das ich monatlich mehr netto habe. Dadurch erhöht sich zwar auch meine monatliche Pfändung, aber so erhalte ich zumindest einen Teil des Geldes.

Denn ohne diese Pauschale bleibt mir unterm Strich dann ja nichts mehr im monat übrig.
Im Momant komme ich klar, aber wenn ich monatlich nicht mehr 0 Euro, sondern ca. 300 - 450 Euro Belastung habe nur für den Arbeitsweg, müsste ich ja noch nebenbei Jobben gehen damit ich überhaupt das Geld habe um zur Arbeit zu kommen.

Was kann ich nun tun um hier zumindest etwas von meinem Spritkosten zurück bekomme.

Vielen Dank für euere Antworten.

Gruß Michael
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2009, 20:23:57 von Michael-MK »
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Insokalle

Re: Pendlerpauschale oder Steuerfreibetrag????
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2009, 18:52:41 »

Sie beschreiben das Dilemma zutreffend. Es ist in der Tat ein Pokerspiel um den Zeitpunkt der Verfahrensaufhebung. Nach Aufhebung gehört die Steuererstattung Ihnen, es sei denn jmd. denkt an die Nachtragsverteilung. Wenn mit der Verfahrensaufhebung 2010 zu rechnen ist, würde ich wohl keinen Freibetrag eintragen lassen, in der Hoffnung dann die volle Steuererstattung kassieren und behalten zu können.
Bestehen Altschulden, kann das FA aufrechnen. In diesem Fall sollte man den Freibetrag eintragen lassen.

Eine Möglichkeit wäre auch ein Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Einkommens beim Insolvenzgericht wegen der hohen Fahrtkosten.
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Michael-MK

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Re: Pendlerpauschale oder Steuerfreibetrag????
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2009, 21:42:00 »

Danke für deine Antwort.

Ich rechne also nicht damit das das Amtsgericht noch in 2009 den Schlussbericht bekommt. Somit ist ja für mich der Zug für 2010 Steuererstattung abgefahren.

Recht hin und Recht her. Muss man denn für die Überlastung des IV solch negative Sachen hinnehmen?
Denn nur weil der viel zu tun hat bleibt mein Bericht liegen. Die Infos hat er alle, es liegt also nur an dem fertigstellen und absenden. Und ich habe ein ganzes Jahr dafür ein erheblichen Verlust.

Was würde sich denn mehr für mich rechnen.

Den Steuerfreibetrag eintragen zu lassen?
Oder beim Insolvenzgericht den Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Einkommens zu beantragen.

Ich habe 2 unterhaltspflichtige Kinder, falls das noch von Bedeutung ist.

Danke für weitere Komentare

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Insokalle

Re: Pendlerpauschale oder Steuerfreibetrag????
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2009, 19:19:27 »

Ich weiß jetzt nicht genau, ob sogar beides nebeneinander möglich ist.
Eine Erhöhung des unpfändbaren Einkommens per Gerichtsbeschluss wirkt sich jedenfalls sofort und unmittelbar aus. Wenn das Einkommen wegen der Fahrtkosten nicht mehr für alle notwendigen Ausgaben, Unterhalt usw. langt, lohnt sich der Antrag. Hat er Erfolg, kann man sich immer noch Gedanken über den Freibetrag machen.
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