"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: pfändbares einkommen  (Gelesen 2834 mal)

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
pfändbares einkommen
« am: 18. Januar 2012, 14:14:07 »

hallo,
ich hoffe, dass sich jemand hiermit auskennt.
ich mache eine umschulung über die rentenversicherung und bekomme übergangsgeld.
zusätzlich erhalte ich eine reisekosten- und essnspauschale. kann mir jemand sagen, ob die auch pfändbar ist?

danke für antworten
elga
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: pfändbares einkommen
« Antwort #1 am: 18. Januar 2012, 14:23:54 »



zusätzlich erhalte ich eine reisekosten- und essnspauschale.

..m.E. sind dies Spesen, die unter §850a ZPO subsummierbar sind:

Zitat
§ 850a Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

..wären somit nicht pfändbar..
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
Re: pfändbares einkommen
« Antwort #2 am: 18. Januar 2012, 15:04:25 »

kann es sein, dass der th dies anzweifelt und diese aufwandsentschädigung zu meinem übergangsgeld zuzieht?
Gespeichert
 

Schuldenheini

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: pfändbares einkommen
« Antwort #3 am: 18. Januar 2012, 15:43:22 »

Der TH hat nix anzuzweifeln......

Er muss den pfändbaren Betrag so ausrechnen wie es gesetzlich geregelt ist...fertig
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: pfändbares einkommen
« Antwort #4 am: 18. Januar 2012, 19:00:24 »

Es gibt da irgendwo eine Entscheidung, die darauf verweist, dass Aufwandsentschädigungen nur im Umfang der tatsächlich entstandenen Kosten pfändungsfrei sind.
(mE Speditionsfahrer, der 150,-?DM pro Tag hatte)
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
Re: pfändbares einkommen
« Antwort #5 am: 19. Januar 2012, 18:57:43 »

es sind ja nur 144€. 74€ für die monatskarte und 70€ für verpflegung.
aber ich war heute beim th und er hat mir gesagt, dass diese aufwandsentschädigung aussen vor bleibt.

gruß elga
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz