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Autor Thema: pfändung  (Gelesen 2849 mal)

mmbeut

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pfändung
« am: 14. Februar 2008, 15:09:58 »

kurze frage mal eben.in der pfändungstabelle habe ich gelesen das der betrag über 3020 euro voll pfändbar ist.verstehe ich das richtig z.b. 5000 euro netto bei einer unterhaltpflichtigen person sind gleich 2188(oder kommt mehr bei raus?)danke für die antworten
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paps

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Re: pfändung
« Antwort #1 am: 14. Februar 2008, 18:32:43 »

Bis 3.020,06 = 832,05
über 3.020,06 = 1.979,94

Insgesamt also 2.811,99
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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mmbeut

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Re: pfändung
« Antwort #2 am: 15. Februar 2008, 07:24:51 »

kannst du mir das mal genauer erklären,ich verstehe das nicht,sage mal so habe noch nen gut bezahlten job bekommen eine sonderzahlung(ergebnisbeteiligung 3750 euro bruto+ grundgehalt) da werden irgendwie um 4000 euro netto überbleiben bin steuerklasse 1 und habe ein unterhaltspflichtiges kind,was wird da überbleiben?verstehe die rechnung nicht,danke für die antwort im vorraus :gruebel:
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paps

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Re: pfändung
« Antwort #3 am: 15. Februar 2008, 18:37:12 »

Bis 3020,06 geht der pfändbare Betrag nach Tabelle.
Darüber hinaus wird alles gepfändet.

Also Netto minus 3.020,06  = voll abzuführender Betrag

Dazu kommt der Betrag lt. Tabelle bei 3.020,06 (also 832,05)

Beides zusammen ergibt den abzuführenden Betrag:
Es sollten bei einem unterhaltsberechtigten und über 3.020,06 immer 2.188,01 ausgezahlt werden.
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