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Autor Thema: pfändung des zuschusses der rentenkasse für freiwillige krankenvers.  (Gelesen 4048 mal)

kadojo

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hallo liebe leute :-))

kann mir jemand sagen, ob der rententräger bei zahlung eines zuschusses zur freiwilligen krankenversicherung diesen als pfändbar anrechnen darf???

denn die monatliche rente beträgt summe x zusätzlich 60 euro zuschuss zum krankenkassenbeitrag.

gilt dieser zuschuss nun als einkommen? oder ist er vor pfändbaren betrag abzuziehen?


korios ist das bis jetzt seit 2004 dies vorher abgezogen wurde, und nun nach neuer rente nicht getan wird so dass ich nun höheren pfändungsbetrag abzuführen habe!!!

gibt es da vielleicht rechtsprechungen,oder bin ich da auf die gnade des geraden vorhandenen sachbearbeiters angewiesen?

auch der insoverwalter war bis jetzt zufrieden ohne den zuschuss zu bepfänden.

bei der rentenkasse sagt jeder was anderes:-)))

für eine antwort wäre ich euch sehr dankbar

gruß kadojo

ach ja, bin seit 2004 in regelinsolvenz verfahren noch nicht beendet, obwohl ich seit 2005 in rente bin
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paps

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M.E. ist der Zuschuß wie bei einem Privatversicherten zu behandeln.

Er wird der Rente zugerechnet und nach Abzug der KV-Beiträge ergibt sich die Rente zur Berechnung des pfändbaren Betrages.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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kadojo

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 :gruebel: danke dir paps, aber genau weisst du es leider auch nicht.

denn wie gesagt bis dato wurde es vorher abgezogen und nur die reale rente genommen und dann der kv-beitrag abgezogen.

kann man das nicht irgendwo nachlesen? auch mein insoverwalter war bisher damit zufrieden.

okay vielleicht weiss ja jemand noch etwas darüber.

schönen sonntag noch

gruß kadojo
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