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Autor Thema: Pfändungsfreibetrag  (Gelesen 1921 mal)

Schmetterling1984

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Pfändungsfreibetrag
« am: 04. August 2011, 18:04:27 »

Hallo

ich habe mal eine Frage mein Freund befindet sich in der Insolvenz und hat 3 Kinder daher einen relativ hohen Pfändungsfreisatz..

Habe gelesen das die Hälfte von Überstunden welche ausgezahlt werden unfändbar sind was muss ich darunter verstehen heisst das die andere Hälfte kann weg gefändet weden? Ich meine zählt dort immer noch der Pfänungsfreibetrag


Angenommen 1000,00 Euro Gehalt +500,00 Euro Überstundenvergütung
heisst das jetzt 250,00 Euro müssen abgeführt werden??? Egal wie der Pfändungsfreibetrag ist????
Oder heisst das 1000,00+250,00 Euro (da die andere Hälfte nicht pfändbar ist)= 1250,00 Euro. Und er muss nichts abführen...

Sorry steigen echt nicht mehr durch

Vielen Dank!





Gespeichert
 

paps

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Re: Pfändungsfreibetrag
« Antwort #1 am: 04. August 2011, 18:12:04 »

Auszugehen ist vom Netto:
Wir nehmen die zahlen mal als Netto

Dann wären das Nettoeinkommen 1.500
Davon sind die 1/2- Überstundenzahlung abzuziehen.
Der Einfachheit halber nehmen wir 250,-

Vom verbleibenden Betrag von 1.250,- ist der Pfändungsbetrag zu ermitteln.

Aber egal wie man rechnet, der Freibetrag bei 3 Kindern ist. 1849,99 Netto.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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